Verunglimpfung kostet Rapper 10.000 Euro
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Auch ein Rapper darf in der Öffentlichkeit nicht ausfallend werden und einen Moderator als Arschloch bezeichnen. Solche Beleidigungen sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt.
Wie JuraForum.de mitteilt, entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.11.2011 (Az. 27 O 393/11), dass sich der Fernsehmoderator das nicht gefallen zu lassen braucht. Nach den Feststellungen des Gerichtes erfolgten die Bezeichnungen unter anderem als Arschloch nicht einmalig aus Versehen, sondern hatte vielmehr System. Von daher handelt es sich hier um eine schwere Beleidigung. Der Rapper kann sich hier mangels ?Schöpfungshöhe? nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Aus diesem Grunde wurde er zur Entrichtung einer Entschädigung in Höhe von 10.000 ? wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verurteilt. Außerdem hat er diese Äußerungen künftig zu unterlassen.
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Datum: 07.02.2012 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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