EU-Verordnung stellt Flughafengewinne über Lärmschutz
ID: 569301
EU-Verordnung stellt Flughafengewinne über Lärmschutz
"Die EU-Kommission hat mit dem Verordnungsentwurf das Ziel eindeutig verfehlt, europaweit den aktiven Schallschutz an Flughäfen zu stärken. Stattdessen wird das Kriterium der Kosteneffizienz von Schallschutzmaßnahmen und somit die Wirtschaftlichkeit der Flughäfen zur obersten Maxime erklärt. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen zukünftig durch die EU-Kommission gekippt werden können.
Wir sehen das EU-Parlament und den Europäischen Rat nun in der Verantwortung, durch umfassende Änderungen des Verordnungsentwurfes die Priorität zu Gunsten des aktiven Schallschutzes zu setzen. Dabei gilt: Lärmschutz ist nicht verhandelbar! Gesundheit muss Vorrang vor Wirtschaftlichkeit haben, das muss für ganz Europa gelten."
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt deshalb die Initiative von Christoph Schulze, MdL (SPD) mit seiner Aufforderung an die Brandenburger Landesregierung, den durch die EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf im Bundesrat in dieser Form abzulehnen und entsprechend zu überarbeiten.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Brandenburger Landtag
Michael Mangold
Assistent der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Havelblick 8
14473 Potsdam
Tel. 0331-966 1718
Fax 0331-966 1702
michael.mangold@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.02.2012 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 569301
Anzahl Zeichen: 1981
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 314 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EU-Verordnung stellt Flughafengewinne über Lärmschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Grüne Fraktion Landtag Brandenburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).