Fischer/Storjohann: Koalition bringt Klarheit und Transparenz ins Flensburger Punktesystem

Fischer/Storjohann: Koalition bringt Klarheit und Transparenz ins Flensburger Punktesystem

ID: 571093
(ots) - Zu den Plänen von Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer, das Flensburger Punktesystem umfassend zu reformieren,
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige
Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht, Gero Storjohann:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung
die Flensburger Verkehrssünderdatei umfassend vereinfachen und
transparenter machen will. Mit der für 2013 geplanten Reform setzt
die CDU/CSU-geführte Koalition einen weiteren verkehrspolitischen
Aspekt des Koalitionsvertrags um.

Der Umbau des Flensburger Punktesystems ist im Interesse der
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Deutschland.
Vergehen im Straßenverkehr führen fortan zu einem oder zwei Punkten
in Flensburg. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Dafür verjährt
jeder Eintrag in Flensburg zukünftig einzeln.

Hierbei handelt es sich um einfache, für jedermann klar
verständliche Regeln. Wir schaffen die Transparenz im Punktesystem,
die viele zuletzt vermisst haben."

Hintergrund:

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer plant für 2013 den Umbau des
Flensburger Punktesystems. Bekannt ist bereits, dass
Verkehrsvergehen, die bislang zu einem bis drei Punkten geführt
haben, fortan mit nur noch einem Punkt sanktioniert werden. Schwere
Vergehen wie das Überfahren einer roten Ampel führen zu zwei Punkten.
Bei vier gesammelten Punkten erfolgt eine "Ermahnung", bei sechs
Punkten eine letzte "Verwarnung". Mit acht Punkten ist der
Führerschein abzugeben. Punkte können auch weiterhin durch
Nachschulungen rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie
Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein weiterhin sofort
entzogen.

Gleichzeitig werden die Regeln zur Verjährung der gesammelten


Punkte geändert. Jeder Eintrag in die Verkehrssünderdatei verjährt
einzeln: ein Eintrag nach Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren,
ein Eintrag nach Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es wird
keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder
zwei weitere Jahre geben, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue
Verkehrssünden hinzukommen.



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 09.02.2012 - 13:53 Uhr
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