Schlecker: Regierung muss Staatshilfen prüfen und konkrete Bedingungen formulieren
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Schlecker: Regierung muss Staatshilfen prüfen und konkrete Bedingungen formulieren
"Die Forderung des Schlecker-Betriebsrates nach Staatshilfen zum Erhalt der Filialen ist berechtigt. Jedwede Hilfen sind jedoch an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Beschäftigten über den weiteren Weg des Unternehmens tatsächlich mitbestimmen können und Arbeitsplätze und Filialen in der Fläche erhalten bleiben", erklärt Sabine Zimmermann zur Forderung des Schlecker-Gesamtbetriebsrates nach Staatshilfen zum Erhalt der Filialen in Dörfern und Kleinstädten. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Das könnte ein wichtiger Beitrag sein, eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicher zu stellen, was in vielen dünner besiedelten ländlichen Regionen oft nicht mehr ausreichend der Fall ist. Die Bundesregierung muss daher die Möglichkeiten von Staatshilfen ernsthaft prüfen und sich mit den Ländern und Kommunen beraten.
Der Rückzug des Einzelhandels aus dem ländlichen Raum gepaart mit einer Einschränkung des öffentlichen Nahverkehrs hat bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Versorgungssituation vieler Menschen verschlechtert hat. Hinzukommen nachweisbare ökologische Belastungen durch viele einzelne Wege, die individuell mit dem Auto zurück gelegt werden."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 23.02.2012 - 16:00 Uhr
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