EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten
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EU-Staaten müssen Menschenrechte der Bootsflüchtlinge achten
Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Bootsflüchtlingen nach Libyen erklärt die zuständige Berichterstatterin im EUAusschuss Kerstin Griese:
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofes, dass die Staaten der Europäischen Union dafür sorgen müssen, die Menschenrechte der Bootsflüchtlinge zu schützen. Flüchtlinge müssen in jedem Fall die Möglichkeit haben, Asyl in der EU zu beantragen. Es ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass Bootsflüchtlinge auf hoher See abgefangen und in Flüchtlingslager gebracht werden, in denen menschenunwürdige Bedingungen herrschen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem Regelungen enthält, die den Bootsflüchtlingen einen Anspruch auf ein Asylverfahren in der EU gewährleisten.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab am Donnerstag 24 Menschen aus Somalia und Eritrea recht, die im Mai 2009 von Libyen aus versucht hatten, Italien zu erreichen. In internationalem Gewässer waren sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und per Militärschiff nach Afrika zurückgebracht worden, ohne dass sie dagegen Einspruch einlegen konnten.
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Datum: 23.02.2012 - 16:00 Uhr
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