Swap-geschädigte Kommunen

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Swap-geschädigte Kommunen



(pressrelations) - Sonderpublikation zur Nichtigkeit spekulativer Finanzgeschäfte mit Kommunen erhältlich

Für Swap-geschädigte Kommunen hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München einen Aufsatz zur Nichtigkeit spekulativer Finanzgeschäfte vorgelegt. Dieser ist bei Eurojuris der Kanzlei unter info@roessner.dekostenlos erhältlich.

Rössner Rechtsanwälte hatte im März 2011 das erste Swap-Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstritten. Seit dem werden diese spekulativen Finanzderivate völlig neu beurteilt. Gerade swapgeschädigte Kommunen, die solche Geschäfte aufgrund von Zinseinsparungs-Erwartungen abgeschlossen hatten, erwägen aktuelle Klageeinreichung.

"Im Moment", so Dr. Weck, führender Kopf der Kanzlei, "herrscht eine zum Teil starke Verunsicherung bei geschädigten Kommunen. Die Verantwortlichen haben Angst, zusätzlich Geld durch einen Prozess zu verlieren und schließen so vorschnell schlechte Vergleiche ab oder zahlen ganz einfach. Letztlich steht hinter jedem Verlust der Steuerzahler, der Bürger der betroffenen Kommune. Nicht selten wirken sich die zum Teil enormen Verluste direkt auf die Lebensqualität der Menschen aus, die in den betroffenen Städten und Gemeinden leben".

Um eine erste Orientierung zu dem komplexen Thema zu geben, hat die Kanzlei einen Aufsatz veröffentlicht, der in der Kanzlei abzufragen ist.

Informationen zu spekulativen Finanzderivaten und daraus resultierenden Schäden sind direkt in der Kanzlei erhältlich.


Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
www.roessner.de

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Datum: 24.02.2012 - 14:45 Uhr
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