Neuregelung der Ermittlungsmaßnahmen im Internet zügig angehen
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Neuregelung der Ermittlungsmaßnahmen im Internet zügig angehen
Bundesverfassungsgericht urteilte über Instrumente der Sicherheitsbehörden
Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss über für die Arbeit der Sicherheitsbehörden wesentliche Regelungen des Telekommunikationsgesetzes geurteilt, unter anderem auch zur Abfrage von IP-Adressen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl:
"Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft zentrale Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden, wenn es um die Nutzung moderner Kommunikationsmittel durch Straftäter geht. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise wesentliche Regelungen für verfassungsgemäß erklärt. Bei anderen ist der Gesetzgeber bis Mitte nächsten Jahres zu einer Neuregelung aufgefordert. Dies betrifft auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Nutzer bestimmter IP-Adressen abgefragt werden dürfen.
Mit diesem Beschluss und dem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung liegen nun detaillierte Vorgaben für eine umfassende Neuregelung des für die Sicherheitsbehörden immer wichtigen werdenden Bereichs "Internet" vor. Dies gilt insbesondere auch für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung."
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Datum: 24.02.2012 - 14:45 Uhr
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