Neues Gesetz fördert Vereinbarkeit von Pflege eines Angehörigen und Beruf

Neues Gesetz fördert Vereinbarkeit von Pflege eines Angehörigen und Beruf

ID: 581377

Der Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland sehr hoch. Immer mehr Angehörige möchten ihre Angehörigen zuhause pflegen. Durch das neu verabschiedete Gesetz der Familienpflegezeit wird es Berufstätigen seit dem 1.1.2012 ermöglicht, Pflege und Beruf über zwei Jahre miteinander zu kombinieren. Einen Anspruch auf die Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber diesem zustimmen. Die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg informiert über die Erleichterung für pflegende Angehörige.



(firmenpresse) - Bei gleichem Gehalt Arbeitszeit verkürzen und Zeit für Pflege gewinnen

Das Gesetz zur Familienpflegezeit gibt Erwerbstätigen mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern. Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase beispielsweise von 100 auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Der Lohnausfall wird in diesem Fall vom Arbeitgeber aufgestockt. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer später wieder Vollzeit arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Diese Regelung gilt so lange, bis das Zeit- und Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist.

Versicherung abschließen

Wer die Möglichkeit zur Familienpflegezeit nutzt, der muss zusätzlich eine Versicherung abschließen, um Ausfallrisiken für den Arbeitgeber im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren. Die Prämien sind jedoch relativ niedrig.

Für ausführliche Informationen zur Familienpflegezeit steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
Klinkerberg 9
86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



drucken  als PDF  Kirchensteuer –  wer zahlungspflichtig ist und wonach sie bemessen wird Implantate – hoch ästhetischer und naturnaher Zahnersatz
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 24.02.2012 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 581377
Anzahl Zeichen: 1736

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 436 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Gesetz fördert Vereinbarkeit von Pflege eines Angehörigen und Beruf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerkanzlei Heim (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Fahrten zur Vollzeit Bildungsmaßnahme nun in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar ...
Bisherige Rechtssprechung Bisher hat der Bundesfinanzhof sämtliche Bildungseinrichtungen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. Dies hatte zur Folge, dass nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Bildungsstätte steuerlich geltend gemacht werden durfte. Also genau so, wie bei Arbeitnehme

Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung ...
Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskoste

Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen ...
Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkannt Folgende Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt gemäß § 35 Abs. 2 S. 1


Weitere Mitteilungen von Steuerkanzlei Heim


Kirchensteuer – wer zahlungspflichtig ist und wonach sie bemessen wird ...
Bemessung erfolgt nach Höhe des Einkommens Kirchensteuer zahlen grundsätzlich alle Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Gebiet der jeweiligen Kirche haben. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer

Ab 2012 Erleichterung bei Vermietung an Angehörige ...
Vereinfachungen bei der Vermietung Die vergünstigte Vermietung einer Wohnung gilt ab dem 1.1.2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Ein über diesen Betrag hinausgehender Mietzins gilt als vollentgeltlich und berecht

Was Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei zukommen lassen können ...
Viele Arbeitnehmer kennen das Gefühl: Freude über Lohn- oder Gehaltserhöhungen schlägt beim Blick auf die Abrechnung häufig in Ärger um. Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben steigt überproportional und macht den Zuwachs kaum spürbar. Das können Arbeitgeber umgehen, wenn sie ihren M

Das Team der Steuerkanzlei Nayda zählt zu den Top-Steuerberatern in Deutschland ...
Mehr als 88.000 Steuerberater gibt es bundesweit. Die Zeitschrift FOCUS-MONEY hat zusammen mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht und Betriebsprüfern den großen Steuerberater-Test gemacht! In einer empirischen Erhebung und mittels eines Qualifikations-Testes wurden die Kompetenz und Spezi


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z