Neue OZ: Kommentar zu Telekommunikationsgesetz / Datenschutz
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Da war doch was! Nicht nur Datenkraken wie Facebook oder Google
neigen dazu, massenweise Angaben von Menschen zu speichern. Auch
Vater Staat in all seinen Ausprägungen wie Polizei oder
Verfassungsschutz sammelt gerne. Ein bisschen war das angesichts der
Diskussion um das kritikwürdige Geschäftsgebaren der
US-amerikanischen Internetkonzerne aus dem Fokus geraten. Nun haben
die deutschen Ermittler schwarz auf weiß, was Datenschützer schon
lange sagen: Das willkürliche Abgreifen von Daten verstößt gegen das
Grundgesetz.
Was ändert sich mit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts? Leider erst einmal nicht allzu viel. Bis
Mitte 2013 darf mit leichten Einschränkungen weiter abgefragt werden.
Dann muss der Gesetzgeber - also die Politik - spätestens handeln.
Und was steht 2013 noch an? Genau, die Bundestagswahl.
Deutschlands höchstes Gericht hat mit seiner Entscheidung ein
potenzielles Wahlkampfthema aufs Tableau gehoben. Eine Steilvorlage
für die Piraten als selbst ernannte Anwälte des Internets. Die
etablierten Parteien sollten gewarnt sein. Der aktuelle Streit um das
Urheberrechtsabkommen ACTA zeigt, wie groß das
Mobilisierungspotenzial beim Thema Internet mittlerweile ist.
Die Debatte um das Telekommunikationsgesetz könnte sich daher zum
Lackmustest für den Einfluss der Generation Internet auf die
politische Entscheidungsfindung in Deutschland auswachsen.
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Datum: 24.02.2012 - 22:00 Uhr
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