Westfalen-Blatt: Heimkinder-Entschädigung kann bei Hartz-IV-Bezug angerechnet werden - Bundesfamilienministerium plant schnelle Änderung
ID: 581655
Heimkinder fließt vorerst kein Geld. So soll verhindert werden, dass
Kommunen früheren Heimkindern, die von Hartz IV oder anderen
Transferleistungen leben, die Entschädigung als Einkommen anrechnen.
Hanno Schäfer, Sprecher im federführenden Bundesfamilienministerium,
sagte dem Westfalen-Blatt (Bielefeld), man wolle den Menschen das
Geld jedoch lassen. »Deshalb bemühen wir uns, mit den Kommunen eine
Regelung zu finden.« Gelinge das nicht, müsse ein Gesetz beschlossen
werden, was aber dauern würde. Der Bund, die westlichen Bundesländer,
die beiden großen christlichen Kirchen, Orden und Wohlfahrsverbände
hatten sich 2011 auf den Fonds geeinigt. Er soll frühere Heimkinder
aus den alten Bundesländern unter anderem dafür entschädigen, dass
sie in Industrie und Landwirtschaft arbeiten mussten, ohne Lohn zu
erhalten oder Rentenansprüche zu erwerben. Vorgesehen ist, den
Betroffenen für jeden Monat Arbeit eine einmalige Pauschale zwischen
170 und 200 Euro zu zahlen. Das Geld kann seit dem 1. Januar
beantragt werden, was bisher aber erst sehr wenige getan Menschen
haben. Zur Begründung sagte Monika Tschapek-Güntner, die Vorsitzende
des Vereins ehemaliger Heimkinder, dem Westfalen-Blatt, jeder
Antragssteller müsse unterschreiben, dass er keine weiteren Ansprüche
stelle. »Damit wird beispielsweise missbrauchten oder traumatisierten
Heimkindern die Möglichkeit genommen, Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz zu beantragen.«
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2012 - 01:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 581655
Anzahl Zeichen: 1790
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 268 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Heimkinder-Entschädigung kann bei Hartz-IV-Bezug angerechnet werden - Bundesfamilienministerium plant schnelle Änderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).