Weser-Kurier: Der Weser-Kurier (Bremen) zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsüber das Geheimgremium zur Euro-Rettung
ID: 584042
schlimmer kommen können. Denn das Bundesverfassungsgericht hätte das
Euro-Rettung-Sondergremium auch ganz kippen können. Das
Neuner-Gremium, das die SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen
Schulz auf eigene Faust und ohne Rückendeckung der eigenen
Fraktionsführung auf den Verfassungs-Prüfstand gestellt haben, sollte
nach dem Gesetzeswortlaut nur bei besonderer Eilbedürftigkeit oder
Vertraulichkeit tagen. Doch die liege bei "Notmaßnahmen zur
Verhinderung von Ansteckungsgefahren" regelmäßig vor. Also praktisch
immer. Und das ging zu weit. Denn diese Regelung hätte jede
Bundesregierung dazu verleiten können, unpopuläre Finanzhilfen in
einem vertraulich tagenden Minigremium zu verstecken. Und so steckt
hinter dem Urteil mehr als nur eine parlamentarisch-organisatorische
Klarstellung der Rechte der Abgeordneten. Schließlich geht es beim
deutschen Haftungsrahmen im Euro-Rettungsschirm um etwa die Hälfte
des Bundeshaushalts. Den Richtern ging es um viel mehr, nämlich um
die Wahrung einer demokratischen Legitimation solcher Entscheidungen.
Sie sind damit ihrer bisherigen Linie treu geblieben. Sie haben eine
weitere Brandmauer gegen die Lust der Regierenden errichtet, all
diese für die Zukunft der Euro-Zone und damit Europas so wichtigen
Fragen nach Brüssel zu verlegen und zu Hause drohenden Widerstand
möglichst klein zu halten. Karlsruhe hat zudem das Kunststück
fertiggebracht, gleichzeitig die Rechte der Abgeordneten mit dem
Hinweis zu stärken, dass eine Eilbedürftigkeit zur Begründung einer
Freigabe von Milliarden aus dem Euro-Rettungsfonds allein durch das
Neuner-Gremium nicht ausreicht. Karlsruhe hat aber auch gebilligt,
dass Vertraulichkeit in jedem Fall gewahrt bleiben müsse, wenn es
etwa um den Ankauf von Staatsanleihen geht. Das ist nachvollziehbar.
Würden Marktteilnehmer vorab von Zeitpunkt und Umfang geplanter
Anleihenkäufen an den Börsen erfahren, würde deren Wirkung verpuffen.
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Datum: 28.02.2012 - 20:25 Uhr
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