Ruck/Nüßlein: Nachsteuerung bei Photovoltaik bringt Energiewende voran
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Änderung der Photovoltaik-Vergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) beschlossen: Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck, und der stellvertretende
Vorsitzende der Energiekoordinationsgruppe, Georg Nüßlein:
"Der Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der
Photovoltaik-Förderung im EEG, der Grundlage für die weiteren
Beratungen im Deutschen Bundestag ist, weist in die richtige Richtung
und bringt unsere Energiewende voran: Ein dynamischer Ausbau der
Erneuerbaren Energien bleibt weiterhin möglich. Gleichzeitig dämmen
wir die Kosten der EEG-Förderung ein, sorgen für einen
bedarfsgerechteren Zubau und stärken die Eigenverantwortung.
Aufgrund der gesunkenen Kosten für Photovoltaik-Anlagen konnten
wir in dieser Legislaturperiode die Vergütungssätze bereits um über
40 Prozent senken. Was die rot-grüne Bundesregierung zu früh und zu
teuer an den Markt gebracht hatte, spiegelt sich heute als
überproportional hoher Kostenanteil in der EEG-Umlage wieder. An der
von Rot-Grün herbeigeführten Kostenlast können wir nichts mehr
ändern. Unsere Aufgabe ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik
so zu gestalten, dass er die Netzstabilität nicht gefährdet und dass
die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden.
Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr macht
ein rasches politisches Nachsteuern zwingend erforderlich. Nur so ist
es möglich, die Kosten für die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zu
tragen hat, im Bereich von 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu halten. Und
nur so sorgen wir dafür, dass der Photovoltaik-Zubau die Stabilität
unseres Stromnetzes nicht gefährdet. Beides ist Voraussetzung für die
Akzeptanz des Umbaus unserer Energieversorgung und damit für das
Gelingen der Energiewende. Wer die Energiewende will, muss auch die
Energiepreise im Zaum halten.
Mit der vorgezogenen und stärkeren Einmaldegression bringen wir
den Photovoltaik-Zubau wieder zurück auf einen vernünftigen
Zubaupfad. Die künftige sanfte monatliche Degression wirkt den so
genannten "Schlussrallyes" entgegen, die bisher halbjährlich vor
einer anstehenden Degression erfolgten. Zudem sorgt diese Veränderung
für Planungs- und Investitionssicherheit. Mit der nur noch zu 85
Prozent oder 90 Prozent erfolgenden EEG-Vergütung stärken wir den
Eigenverbrauch und die Direktvermarktung. Diese Maßnahmen zeigen: Wir
sind auf dem richtigen Weg. Unser EEG, mit dem wir die Erneuerbaren
Energien an den Markt heranführen wollen, ist ein voller Erfolg. Nach
der bisherigen massiven Förderung können wir die Photovoltaik
schrittweise und in einem verantwortbaren Tempo in den Markt
entlassen.
In den weiteren parlamentarischen Beratungen geht es nun darum,
einen vernünftigen Vertrauensschutz für bereits geplante
Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und gleichzeitig mögliche
Vorzieheffekte zu vermeiden. Klar ist: Wer im Vertrauen auf geltendes
Recht investiert hat, muss sein Projekt zu den bisherigen Konditionen
zu Ende führen können. Außerdem fordern wir, dass bei künftigen
Anpassungen der EEG-Vergütung der Deutsche Bundestag weiterhin ein
Mitspracherecht behalten muss. Wichtig ist auch, dass wir Anreize
schaffen, wie durch eine Förderung des Einsatzes von Speicheranlagen
die Netzintegration der Photovoltaik-Energie weiter verbessert werden
kann."
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Datum: 29.02.2012 - 13:33 Uhr
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