Mitteldeutsche Zeitung: zu Ehrensold und Wulff
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auf seinen Rücktritt den Ehrensold zu nehmen, verriet ähnlichen
Respekt vor dem Gesetz, wie ihn Wulff als Minister- und
Bundespräsident bewiesen hatte. Käme es auf seine Verdienste an, dann
hätte Christian Wulff die großzügige Pension selbstverständlich
nicht verdient. Aber der Ehrensold wird nicht auf Grund von
Leistungen gewährt, sondern aufgrund des Gesetzes über die
Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten. Das Gesetz meint es gut mit
ehemaligen Präsidenten, weil der Gesetzgeber erwartet hat, dass es
die Bundespräsidenten auch gut mit den Gesetzen meinen würden.
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Hartmut Augustin
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Datum: 29.02.2012 - 19:55 Uhr
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