Internet-Kostenfallen beenden - Regelung war laengst ueberfaellig
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Internet-Kostenfallen beenden - Regelung war laengst ueberfaellig
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschaeftsverkehr erklaeren die zustaendigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder und Elvira Drobinski-Weiss:
Endlich hat auch Bundesregierung erkannt, wie wichtig Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschluessen im Internet sind. Noch im Dezember 2010 hatte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. So sehr wir das jetzige Ansinnen begruessen und unterstuetzen, so sehr bedauern wir, dass diese Hilfe fuer rund sechs Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher zu spaet kommt.
Die vorliegende Regelung beruecksichtigt zudem nicht die Verbraucherinteressen in der erforderlichen Weite: Um ausreichenden Schutz der Verbraucher zu garantieren, ist eine strenge Reglementierung der Inkassounternehmen erforderlich.
Unserioese Inkassounternehmen treiben Forderungen ein, die tatsaechlich nicht existieren oder verlangen unverhaeltnismaessig hohe Gebuehren. Mit ihren Drohbriefen bewegen sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Zahlung unberechtigter Forderungen. Wir brauchen Regeln, um diese Unternehmen in ihre Schranken zu weisen. Erst wenn dieser Schutz gesetzlich verankert ist, haben wir unsere Aufgabe als Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher erfuellt.
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Datum: 02.03.2012 - 14:15 Uhr
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