Neue OZ: Kommentar zu USA / Recht / Terrorismus
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Wie weit kann ein Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde gehen?
Darf er auch ohne Anklage und Strafverfahren gezielt töten? Oder
müssen die Grundrechte auch für jene gelten, die sie mit Füßen
treten? US-Justizminister Eric Holder hat auf diese komplexen Fragen
eine eher schlichte Antwort gegeben. Sogar Bürger des eigenen Staates
dürfen seiner Ansicht nach auf die Todeslisten gesetzt werden, wenn
es sich um Mitglieder von Terrornetzwerken handelt oder
Anschlagspläne vorliegen.
Ordentliche Gerichtsverfahren oder parlamentarische Kontrollen
sind in diesem System nicht vorgesehen. Und, schlimmer noch: Immer
wieder wird der Tod Unschuldiger in Kauf genommen. Denn das angeblich
so gezielte Töten ist häufig ungenau, etwa dann, wenn Drohnen oder
Kampfhubschrauber mit schweren Schnellfeuerwaffen nicht nur Täter,
sondern auch zufällige Begleiter zerfetzen. All dies zeigt:
Selbstverteidigung durch geplante Hinrichtungen ist mit hässlichen
Makeln behaftet.
Stattdessen muss gleiches Recht für alle auch dann gelten, wenn
der Staat es mit islamistischen Terroristen oder Hasspredigern zu tun
hat. Attacken wie die auf Osama bin Laden oder Anwar al-Awlaki müssen
seltene Ausnahmen bleiben. Ansonsten begeben sich Rechtsstaaten
rechtlich auf eine abschüssige Bahn. Strafe muss sein, ein Recht auf
Rache aber gibt es nicht.
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Datum: 06.03.2012 - 22:00 Uhr
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