Ausschuss für Kultur und Medien: Ermäßigter Umsatzsteuersatz bringt allen Nutzen
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Ausschuss für Kultur und Medien: Ermäßigter Umsatzsteuersatz bringt allen Nutzen
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, Monika Grütters, teilt im Namen des Ausschusses mit:
"Zur Aufforderung der EU-Kommission an Deutschland, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern, nehmen die Fraktionen des Deutschen Bundestages im Ausschuss für Kultur und Medien wie folgt Stellung:
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages ist wegen einer drohenden Erhöhung der Mehrwertsteuer, die die EU-Kommission fordert, in großer Sorge um die Situation der bildenden Kunst in Deutschland. Höhere Mehrwertsteuern auf Kunstwerke hätten fatale Folgen für die Kultur in Deutschland. Der ermäßigte Steuersatz ist ein wesentliches Instrument indirekter Kulturförderung, der allen Nutzen bringt: den Künstlern, dem Kunstmarkt und den Kulturnutzern. Eine Erhöhung träfe nicht zuletzt die öffentlichen Museen, die ohnehin nur über geringe Ankaufetats verfügen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Kulturgüter ist ein Bekenntnis der Kulturnation zu ihrem Wesenskern.
Um nicht nur das kulturelle Erbe zu sichern, sondern auch zeitgenössische Kunst zu ermöglichen, pflegt Deutschland nicht nur seine kulturellen Institutionen, sondern fördert gezielt seine Künstler. Zu den einschlägigen Instrumenten der Anerkennung ihrer Rolle für die Gesellschaft zählen die Künstlersozialkasse, das Urheberrecht ? und die ermäßigte Umsatzsteuer auf Kulturgüter.
Deshalb fordern alle Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien die Bundesregierung auf,
- die Begründung der EU-Kommission, sobald diese vorliegt, vor dem Hintergrund gründlich zu prüfen, ob tatsächlich durch den Status quo eine Wettbewerbsverzerrung stattfindet und gegebenenfalls eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission abzugeben;
- zu eruieren, welche Regelungen in Ländern getroffen werden sollen, die ein ähnliches Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten haben;
- im Dialog mit der EU-Kommission zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke im Rahmen des geltenden EU-Rechtes zu erhalten.
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Datum: 07.03.2012 - 18:15 Uhr
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