Neue OZ: Kommentar zu BGH -Urteil / Hausrecht
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Ein Rechtsextremer kämpft für Toleranz. Das muss man erst einmal
sacken lassen. Freilich aber ging es Udo Voigt bei seinem Feldzug nur
um die Gleichbehandlung seiner selbst: Der Ex-NPD-Chef wollte in
einem Hotel privat urlauben und wurde wegen seiner politischen
Gesinnung des Hauses verwiesen. Während er dagegen klagte, bekam der
Hoteldirektor für den Rauswurf Lob aus der Bevölkerung, heimste sogar
Preise für Zivilcourage ein.
Grundgesetz, Hausrecht, Antidiskriminierungsgesetz, Vertragsrecht:
Der Bundesgerichtshof musste sich durch juristisches Dickicht
kämpfen. Nun haben die Richter das Hausrecht von Hotelbetreibern, die
Entscheidung des Hoteliers grundsätzlich gestützt.
So nachvollziehbar aber das Handeln des engagierten Gastronomen
ist: Einem Gast Hausverbot zu erteilen, obwohl vermutlich keine
konkreten Störungen durch ihn zu erwarten sind wie im Fall Voigt, ist
rechtlich überaus fragwürdig. Und: Grundrechte gelten für alle, auch
für Neonazis. Allzu oft fallen Rechtsextreme zwar damit auf, dass sie
diese Errungenschaften mit Füßen treten. Immer wieder wird der NPD
Verfassungsfeindlichkeit attestiert. Und eben hier wäre der Ansatz
für eine Lösung: die NPD zu verbieten, statt Einzelne zu
diskriminieren - auch wenn deren Gesinnung unerträglich ist. Voigt
hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde
einlegen zu wollen. Chancenlos ist er nicht.
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Datum: 09.03.2012 - 22:00 Uhr
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