Straubinger: Fairer Ausgleich für verlässliche Rentenhöhe
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Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum 1. Juli 2012 spürbar
erhöht. Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
"Die Rentnerinnen und Rentner können sich über einen kräftigen
Rentenaufschlag freuen. Die Renten steigen trotz gegengerechnetem
Ausgleichsbedarf für die Rentengarantie an: in Westdeutschland um
2,18 Prozent, in den neuen Ländern um 2,26 Prozent. Es ist die
stärkste Anpassung seit drei Jahren. Positiv wirken der fortgesetzte
Beschäftigungsaufschwung und die gute Lohnentwicklung.
Grundsätzlich folgen die Renten den Löhnen und es kommt in
wirtschaftlich schlechten Zeiten eigentlich zu Rentenkürzungen. In
der Krise wurden Arbeitnehmer arbeitslos oder verzichteten wegen
Kurzarbeit auf Lohn. Nur durch die Rentengarantie konnte verhindert
werden, dass auch die Rentnerinnen und Rentner Einbußen hinnehmen
mussten. Wir stehen für eine verlässliche Rentenhöhe, genauso stehen
wir aber auch für Generationensolidarität. Der Abbau des infolge der
Rentenschutzklausel entstandenen Ausgleichsbedarfs ist Grundlage
dafür, dass auch in Zukunft eine angemessene Rente garantiert werden
kann und die Jungen nicht überfordert werden.
Grund für die geringfügig höhere Rentenanpassung im Osten ist,
dass der Westen in der Krise mehr von der Rentengarantie profitiert
hat als der Osten. Dementsprechend höher ist jetzt im Westen der
Ausgleich."
Hintergrund:
Der Ausgleichsbedarf beschreibt den Umfang, in dem die
Dämpfwirkung von Nachhaltigkeits- beziehungsweise Riester-Faktor
unterblieben ist, um eigentlich gebotene Rentenkürzungen zu
verhindern. Dies war in 2005, 2006 und 2010 der Fall. Zum Ausgleich
hierfür, wird die im Westen jetzt mögliche Rentenanpassung von rund
4,40 Prozent - gesetzlich vorgesehen - halbiert, verbleibt die
Erhöhung im Westen um + 2,18 Prozent und ein Rest-Ausgleichsbedarf
von 0,71 Prozent.
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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Datum: 13.03.2012 - 16:18 Uhr
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