Hessischer Datenschutzbericht - GRÜNE: Zusammenlegung von öffentlichen und privaten Datenschutz wa

Hessischer Datenschutzbericht - GRÜNE: Zusammenlegung von öffentlichen und privaten Datenschutz war richtig

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Hessischer Datenschutzbericht - GRÜNE: Zusammenlegung von öffentlichen und privaten Datenschutz war richtig



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich nach dem heute vorgestellten hessischen Datenschutzbericht darin bestätigt, dass durch die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz der Datenschutz insgesamt besser aufgestellt ist. "Der private Datenschutz wird in Zukunft stärker als bisher das Hauptaufgabenfeld sein. Die Zusammenlegung ist in einer Welt, in der jeder ständig und überall eine Datenspur hinterlässt, die effektivste Möglichkeit, Missbrauch zu unterbinden", so die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin.

Nach Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und privaten Datenschutz beim hessischen Datenschutzbeauftragten, wurde jetzt der erste "gemeinsame" Datenschutzbericht vorgestellt. DIE GRÜNEN befürchten aber, dass das hohe Datenschutzniveau in Hessen durch die neue EU-Datenschutzverordnung verwässert werden könnte. "Wir begrüßen die Initiative der EU-Kommission für ein verbessertes, gemeinsames europäisches Datenschutzrecht. Für viele Staaten bedeutet die neue EU-Verordnung einen großen Fortschritt. Der hohe Datenschutzstandard in Deutschland muss aber erhalten bleiben. Nur so kann verhindert werden, dass das hessische und nationale Datenschutzrecht ausgehöhlt wird. Mit unserem Dringlichkeitsantrag zur EU-Datenschutzverordnung während des Plenums haben wir die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen und die Landesregierung aufgefordert, sich in Berlin und Brüssel für unser hohes Datenschutzniveau einzusetzen."

Weiter galt das Augenmerk im Datenschutzbericht diesmal u.a. der Praxis von Jobcentern, Daten von Sozialleistungsempfängern über soziale Netzwerke zu erheben. Der Datenschutzbeauftragte gab zu bedenken, dass diese direkt beim Betroffenen erhoben werden müssen, damit nicht noch eine Vielzahl anderer Daten, die keinen Bezug zur Hilfeleistung haben, erfasst werden. Eine Absage erteilte der Datenschutzbeauftragte auch der Stadt Bad Orb, mit einem Fingerprintverfahren den Zugang ins Schwimmbad zu regeln, um Missbrauch von Dauerkarten einzudämmen und Personal einzusparen. Derart sensible personenbezogene Daten dürfen ohne explizite Rechtsgrundlage nicht erhoben werden.




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Datum: 20.03.2012 - 13:00 Uhr
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