Aufhebung des Solidarpaktes ist keine Lösung für die Krise der Kommunalfinanzen
ID: 599552
Aufhebung des Solidarpaktes ist keine Lösung für die Krise der Kommunalfinanzen
"Gelsenkirchen und andere Städte im Westen haben in der Tat große Probleme, aber im Osten sind Zustände wie in Gelsenkirchen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Wenn nun Oberbürgermeister aus Nordrhein-Westfalen das Ende des Solidarpakts fordern, bedeutet dies nichts anderes als eine Entsolidarisierung unter den finanziell Schwachen.
Die Krise der Kommunalfinanzen wird nicht durch eine Aufhebung des Solidarpaktes überwunden. Nötig ist vielmehr eine grundsätzlich bessere Finanzausstattung der Kommunen, und zwar in Ost und in West. Zu bedenken ist zudem, dass ein erheblicher Teil der Probleme der NRW-Städte auch hausgemacht - also: den landesinternen Verteilungsregeln geschuldet - ist.
Im Übrigen haben SPD und Grüne bei den Gesprächen über den Landeshaushalt die Forderung der LINKEN nach einer besseren Finanzausstattung der Kommunen zurückgewiesen. Wenn jetzt Bürgermeister mit SPD-Parteibuch den Wahlkampf ausgerechnet mit einer Neiddebatte über die Finanzlage der Kommunen beginnen, ist das einfach nur schäbig."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.03.2012 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 599552
Anzahl Zeichen: 1959
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 337 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebung des Solidarpaktes ist keine Lösung für die Krise der Kommunalfinanzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).