"Glücksspielstaatsvertrag in Brüssel erneut durchgefallen - EU-Kommission hat weiterhin erhebliche Zweifel" / Kommission hält weitere Notifizierung für erforderlich
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Regulierung nach Vorbild von Schleswig Holstein
Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte das heute
bekanntgewordene Schreiben der EU-Kommission zu dem
Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 15 Bundesländern wie folgt:
"Mit dem Schreiben der EU-Kommission ist der
Glücksspielstaatsvertrag von 15 Bundesländern in Brüssel erneut
durchgefallen. Die Länder konnten mit ihren Änderungen die Zweifel
der EU-Kommission nicht ausräumen. Der neue Staatsvertrag ist
absehbar europarechtlich zum Scheitern verurteilt. Die von den
Ländern eng begrenzte Marktöffnung steht im Widerspruch zur
Marktrealität und den Vorgaben des Unionsrechts. Das von der
EU-Kommission notifizierte Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz
kann als Lösung dienen. bwin appelliert an die Länder, auf dieser
Basis eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den
Verbraucherschutz bestmöglich gewährleistet und Rechtsfrieden nach
Jahren juristischer Auseinandersetzungen schafft."
Die Kommission bekräftigt noch einmal, dass die Geeignetheit und
Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Konzessionen nachgewiesen
werden muss. Auf Basis der ihr von den Ländern vorgelegten -
unzureichenden - Informationen ist der Kommission eine derartige
Prüfung nicht möglich.
Gleiches gilt für das Verbot von Online-Poker und -Casino. Unter
Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH führt die Kommission aus,
dass die Länder nachweisen müssen, dass diese Glücksspiele
Suchtgefahren hervorrufen und dass ein Verbot geeignet ist, diese
Gefahren abzuwehren.
Dabei zeigen Gutachter namhafter rechtlicher Experten wie dem
früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen
Papier und den Europarechtlern Prof. Streinz und Prof. Koenig, dass
die geforderten Nachweise nicht erbracht worden sind und auch nicht
erbracht werden können, so dass der Staatsvertrag daher gegen
Verfassungs- wie auch Europarecht verstößt. Weder die Beschränkung
der Lizenzen (auch nicht auf 20), noch die reduzierte Steuer könnten
den Schwarzmarkt austrocknen, so dass diese Regelungen nicht geeignet
sind, die vorgeblichen Ziele zu erreichen.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Kohärenz erst dann
abschließend geprüft werden kann, wenn alle relevanten Gesetzestexte
so auch der derzeit im Bundestag verhandelte Gesetzentwurf zur
Sportwettenbesteuerung und die Spielverordnung vorliegen
Pressekontakt:
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
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Datum: 20.03.2012 - 16:05 Uhr
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