Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtsüber die Zahl der Urlaubstage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
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Arbeitgebern bleiben, Differenzierungen in den Urlaubsansprüchen
festzulegen. Es kann nicht richtig sein, wenn sich das
Bundesarbeitsgericht anmaßt, diese Unterscheidungen selbst
vorzunehmen. Wohl verstanden erlaubt das Anti-Diskriminierungsgebot
nicht nur, sondern verlangt geradezu, Ungleiches auch ungleich zu
behandeln. Inwieweit sich die Lebenswirklichkeit eines 28-Jährigen
von der eines 35-Jährigen unterscheidet, können Tarifparteien besser
beurteilen als Richter. Dieses Urteil ist ein Fehlurteil.
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Kira Frenk
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Datum: 20.03.2012 - 17:55 Uhr
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