Aufklärung statt Vorverurteilung am Olympiastützpunkt Erfurt
ID: 601422
Aufklärung statt Vorverurteilung am Olympiastützpunkt Erfurt
Fragwürdige Methode noch nicht genau eingeordnet
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich in der gestrigen Sitzung mit den Ermittlungen gegen einen Sportarzt in Blick auf Eigenblutbehandlungen am Olympiastützpunkt (OSP) Erfurt. Ebenso spielen Anti-Doping Verfahren gegen Athleten hierbei eine Rolle. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert:
"Im laufenden Sportschiedsgerichtsverfahren ist aufzuklären, ob es sich wirklich um eine verbotene oder um eine zwar zweifelhafte, aber therapeutische Methode der Alternativmedizin gehandelt hat.
Bei der bedenklichen Eigenblutbehandlung von etwa 30 Athleten am OSP wurden von dem Erfurter Sportmediziner bis 2008 geringe Mengen an Blut (50 ml) entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und dem Körper wieder zugeführt. Nach jetzigem Kenntnisstand fällt die Methode zur Infektbehandlung in einen Graubereich des Anti-Doping Regelwerkes und ist erst ab dem 1.1.2011 eindeutig verboten.
Aufgrund berechtigter Zweifel wandte sich bereits im Jahr 2007 der OSP Erfurt mit einer Anfrage an die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) und die Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Auf die Bitte einer Einordnung der fragwürdigen Methode erhielt man keine klare Antwort. Im Zuge der Weiterentwicklung hat die WADA durch Konkretisierungen im Anti-Doping Code erst 2011 die in Erfurt bis 2008 angewandte Methode eindeutig als verboten ausgewiesen. Die NADA hat nun eine Expertengruppe mit der weiteren Klärung beauftragt.
Die Sportpolitiker der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versuchen auf Kosten des Sports nunmehr politisches Kapital aus der bislang unklaren Situation zu schlagen.
Der SPD-Antrag und die nicht formgerechte Initiative der Grünen kommen zu einem Zeitpunkt, zu dem keine seriösen Forderungen ableitbar sind. Die Scheinanträge der Opposition gründen auf einem Aktionismus, der eine Vorverurteilung von Athleten und einem Sportarzt billigend in Kauf nimmt. Der SPD-Antrag und die Forderungen der Grünen verbinden ferner zu Unrecht die Finanzlage der NADA mit den Ermittlungen am OSP Erfurt. Die von der Bundesregierung geforderten Maßnahmen werden zudem längst durchgeführt bzw. sind z.T. sogar schon abgeschlossen. Dahingehend sind die Ergebnisse der Expertengruppe, wie auch der Staatsanwaltschaft und der Sportschiedsgerichtsbarkeit abzuwarten. Erst dann können mögliche politische Konsequenzen in Erwägung gezogen werden. Wir werden dann klare, eindeutige Regelungen für die Zukunft treffen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 22.03.2012 - 13:15 Uhr
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