Keine elektronische Speicherung bei der Organspende
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Keine elektronische Speicherung bei der Organspende
"Die elektronische Speicherung der entsprechenden Erklärungen zur Organspende ist der Pferdefuß der Entscheidungslösung. Es wäre ein Alptraum, wenn man gegen seinen Willen durch Missbrauch der Daten zum Organspender werden würde.
Deswegen kann die Entscheidungslösung nur Zustimmung finden, wenn sie von der elektronischen Speicherung befreit wird" erklärt Wolfgang Ne?kovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Änderung des Transplantationsgesetzes.
"Grundsätzlich können gegen eine bloße Information keine Einwände erhoben werden - zumindest dann, wenn die Ergebnisoffenheit ehrlich gemeint ist. Hieran können angesichts des Umstandes, dass das Gesetz darauf abzielt, die Zahl der Organspender zu erhöhen, Zweifel erhoben werden."
Ne?kovic weiter: "Die Informationen zur Organspende gehören zu den sensibelsten Daten, die überhaupt denkbar sind. Diese besonders sensiblen Daten müssen auch besonders gegen Missbrauch geschützt werden. Die derzeit vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen sind grundsätzlich nicht ausreichend. Der beste Schutz gegen den Missbrauch persönlicher Daten ist es, gänzlich auf eine elektronische Speicherung dieser Daten zu verzichten. Es besteht daher keinerlei Notwendigkeit, den etablierten Organspendeausweis aus Papier zu ergänzen oder zu ersetzen.
Die jetzt vorgesehene Gesetzesänderung erhöht die Gefahr des Missbrauchs von hochsensible Daten. Daher wird eine größere Anzahl von Mitgliedern der Linksfraktion einen entsprechenden Änderungsantrag stellen, in dem die elektronische Speicherung gestrichen wird."
Wolfgang Ne?kovic, MdB
- Richter am Bundesgerichtshof a. D. -
Justiziar der Fraktion DIE LINKE.
Mitglied im Vorstand der Fraktion Die LINKE
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 ? 72065
(030) 227 ? 76468
wolfgang.neskovic@bundestag.de
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Datum: 22.03.2012 - 17:15 Uhr
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