EU-Feedback zum Glücksspielstaatsvertrag: digibet kritisiert zweijährige Evaluierungsfrist / Momentane Regelungen zu Online-Poker und -Casino nicht nachvollziehbar
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zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1.
GlüÄndStV), dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein am
15.12.2011 zugestimmt hatten, gegeben. Sie äußert unter anderem
Kritik an den Regelungen zu Online-Casinospielen und -Poker als nicht
EU-konform, denn diese sind mit dem neuen Vertrag in den 15
Bundesländern weiterhin verboten. "Wir begrüßen die Anmerkung der
EU-Kommission zu diesem Aspekt ausdrücklich", so Günter Boyks,
Direktor der digibet UK Ltd. (www.digibet.com). "Für die
Argumentation der Ministerpräsidenten, dass diese Spiele süchtig
machen und der Gefahr der Geldwäsche unterliegen, fehlen auch der
EU-Kommission die notwendigen Beweise."
"Jedoch verstehen wir nicht, warum die EU-Kommission den Ländern
nun zwei Jahre Zeit gibt, die genannten Bedenken zu evaluieren", so
Boyks weiter. "Die Online-Angebote sind seit 2008 in Deutschland
verboten. Interessanterweise erfreut sich Poker einer großen
Beliebtheit und Akzeptanz in Deutschland, auch Prominente spielen es
hierzulande sogar zur besten Sendezeit im Fernsehen. Die Expansion in
dem Bereich konnte demnach nicht durch ein Verbot verhindert werden.
Im Gegenteil: Wer spielen möchte, spielt scheinbar auf anderen, nicht
durch den Staat reglementierten Wegen weiter und gerade dadurch wird
dem Staat die Kontrolle entzogen, die er bei ordentlich lizensierten
Anbietern haben würde, um seine Ziele besser verfolgen zu können."
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Tel.: (030)-219159-60
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Datum: 23.03.2012 - 11:34 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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