Baufinanzierung: Das Darlehen absichern
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Für eine Baufinanzierung muss der Kreditnehmer über einen langen Zeitraum regelmäßige Zahlungen leisten. Auch im Falle seines Todes müssen fallen die Raten weiterhin an. Können die Angehörigen die Schulden dann nicht mehr tilgen, muss dass Haus verkauft werden. Der Abschluss einer Restschuldversicherung schützt die Baufamilie vor diesem Risiko. Bei Eintritt des Versicherungsfalls erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt und können das Geld für die Baufinanzierung verwenden. Die Restschuldversicherung ist nicht nur eine sinnvolle Police, sondern häufig eine Voraussetzung für die Darlehensaufnahme. Viele Kreditgeber vergeben ein Darlehen nur, wenn der Kunde über eine solche Versicherung verfügt.
Lückenloser Schutz bietet mehr Sicherheit
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Variante der Risikolebensversicherung. Das Besondere: Die Versicherungssumme sinkt parallel zum Rückgang der Restschuld, ihre Höhe verändert sich also entsprechend der noch zu zahlenden Schulden. Zum einen gibt es Tarife mit linear fallender Versicherungssumme. Bei diesen reduziert sich die Summe jährlich um den gleichen Betrag. Somit entspricht sie nicht genau der Höhe der Restschuld und deckt auch nur einen Teil der Schulden ab - es entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen also unter Umständen Tausende von Euro aus eigenen Mitteln begleichen. Einen umfassenden Schutz der Immobilienfinanzierung bietet hingegen die etwas teurere Variante der Police, bei der sich die Versicherungssumme jährlich genau an den Tilgungsplan angepasst verringert.
Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren abhängig
Die Restschuldversicherung ist - wie die Risikolebensversicherung - eine Versicherung auf den Todesfall. Sie dient nicht zur Ansparung von Kapital, aufgrund dessen liegen die Beiträge im Vergleich zur Kapitallebensversicherung wesentlich niedriger. Nimmt die Baufamilie den Schutz nicht in Anspruch, erhält sie nach Ende der Versicherungsdauer auch kein Geld zurück. Die Beitragshöhe hängt von der Darlehenssumme, der Gesamtlaufzeit, der Tilgungsrate und dem Sollzins ab. Zudem wirken sich das Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand des Versicherten aus. Erwirtschaftete Überschüsse muss der Versicherer zum Teil an den Kunden weiterreichen. In der Regel verringern sie den zu zahlenden Beitrag. Manche Assekuranzen zahlen die Überschüsse aber auch als Todesfallbonus, die Angehörigen erhalten dann eine höhere Versicherungssumme.
Männer zahlen grundsätzlich etwas höhere Beiträge als Frauen. Ebenso verteuern Vorerkrankungen des Versicherten die zu zahlende Prämie. Wichtig ist es, alle Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß zu beantworten. Hat der Versicherte Krankheiten verschwiegen, erhalten die Hinterbliebenen sonst nur die Beiträge zurück, jedoch nicht die Versicherungssumme.
Zusätzlicher Schutz nicht ratsam
Zusätzlich zur Restschuldversicherung können Kreditnehmer auch weiteren Versicherungsschutz erhalten. Manche Anbieter sichern auf Wunsch auch die Risiken Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit mit ab. Solche Policen können jedoch die gesamte Baufinanzierung um einige Tausend Euro verteuern und sind mit zu großen Nachteilen verbunden. So leistet die Assekuranz im Falle der Arbeitslosigkeit nur, wenn die Arbeitslosigkeit erst zwei oder drei Monate nach Vertragschluss auftritt, und dann auch nur für eine begrenzte Zeit von zwölf oder achtzehn Monaten. Zudem zahlt sie frühestens beispielsweise erst ab drei Monaten nach dem Jobverlust.
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Datum: 24.03.2012 - 08:00 Uhr
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