Premiere AG
Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen
Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen
Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.
Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über CLLB Rechtsanwälte:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
Datum: 06.10.2008 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 60580
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Franz Braun
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.10.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 757 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Premiere AG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Aufatmen bei einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte: Sie hatte bei einer betrügerischen Trading-Plattform namens Grandefex einen Betrag von über 327.000 Euro eingezahlt. Nunmehr hat die Mandantin das komplette Geld zuzüglich Zinsen zurückerhalten, so Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve
Sale-and-rent-back – Verkäufer erhält Auto zurück und kann Kaufpreis behalten ...
München, 13.11.2025. Das OLG Karlsruhe hat am 7. Oktober 2025 ein bemerkenswertes Urteil zu Sale-and-rent-back-Geschäftsmodellen, wie es bspw. von Pfando betrieben wird, gefällt. Es entschied, dass der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Kläger de
Online-Sportwetten - EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24 ...
München, 24.09.2025. Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch keine Entscheidung getroffen, aber zwischen den Zei
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte
NEU: Firmenkonto inkl. vollwertiger ec-Karte ohne Schufa! ...
Neues Highlight für alle Firmenkunden trotz negativer Bonität: das neue Geschäftskonto/Firmenkonto ohne Schufa inkl. einer vollwertigen ec-Karte! Das Konto kommt nicht nur von einer Bank aus Deutschland, sondern es ist auch problemlos trotz negativer Schufa beantragbar. Es wird weder eine Sch
Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR ...
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung
Apollo Media Fonds 4 und 5 – Oberlandesgericht Köln verurteilt S – ProFinanz KölnBonn GmbH ...
Die S-ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln / Bonn wurde vom OLG Köln dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger € 61.656,06 zu zahlen. Auf Empfehlung eines für die S-ProFinanz KölnBonn GmbH (damals: FDK Köln Finanzdienste Kö
Gegen Inflation gewappnet ...
Wenig Freude haben Anleger seit längerem mit Aktien. Auch bei Wertpapieren und Anleihen ist nicht viel zu holen. Und so manches Zertifikat – als Wunderwaffe gepriesen – versagt auf ganzer Front. Inflationsraten von derzeit rund drei Prozent lassen dabei auch Tages- oder Festgeldkonten blass aus




