Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Händler nimmt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem S

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Händler nimmt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem Sortiment

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(ots) - Onlinehändler Methline GmbH unterzeichnet
Unterlassungserklärung und beendet Verkauf von stark
quecksilberhaltigen Energiesparlampen - DUH-Bundesgeschäftsführer
Resch fordert bessere staatliche Überwachung des Schadstoffgehalts in
Lampen und kündigt weitere Kontrollen an

Der Onlinehändler Methline GmbH wird in Zukunft keine
Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilberanteilen mehr verkaufen.
Dazu verpflichtete sich das Unternehmen gegenüber der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
hatte im September 2011 bei Untersuchungen der von Methline
angebotenen Energiesparlampen in zwei von drei Fällen
Grenzwertüberschreitungen des giftigen Metalls festgestellt. Weil
sich der Händler zunächst weigerte, die Angelegenheit
außergerichtlich zu klären, reichte die DUH Klage beim Landgericht
Berlin ein. Am 7. März 2012 einigte man sich auf einen Vergleich.

Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen
Quecksilber. Zum 1. Januar 2012 wurde europaweit der Grenzwert von
fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Doch nicht alle Hersteller halten
sich an die gesetzlichen Vorgaben, wie mehrere von der DUH
aufgedeckte Fälle im vergangenen Jahr beweisen. "Das Problem taucht
vor allem bei Aktionswaren und Billigangeboten auf. Nach dem Motto
'wo kein Kläger, da kein Richter' werden so Ramschlampen mit zu viel
Quecksilber verkauft. Das muss ein Ende haben", erklärt Jürgen Resch,
DUH-Bundesgeschäftsführer. Er fordert zum Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher die zuständigen Behörden auf, die Schadstoffgehalte
in Energiesparlampen zu prüfen und Überschreitungen konsequent zu
sanktionieren. Solange der Staat seiner gesetzlichen
Überwachungspflicht nicht nachkomme, werde die DUH weiter Kontrollen
durchführen, um die Verbraucher vor Gasentladungslampen mit zu viel


Quecksilber zu schützen. Seit September 2010 müssen Hersteller auf
der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen
enthalten ist. Die DUH rät, beim Energiesparlampenkauf gezielt auf
einen geringen Quecksilbergehalt (weniger als zwei Milligramm) und
eine hohe Lebensdauer (über 10.000 Stunden) zu achten.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen DUH und Methline GmbH
waren überhöhte Quecksilberwerte in Energiesparlampen der Serie
Methlux ESL E27 28W 230V. Bei Laboranalysen der Energiesparlampen
wurden in zwei von drei geprüften Lampen Grenzwertüberschreitungen
der giftigen Substanz festgestellt (jeweils 5,6 und 5,9 Milligramm
Quecksilber). Während der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht
gab der Onlinehändler eine Unterlassungserklärung ab und
verpflichtete sich, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den
gesetzlichen Grenzwert für Quecksilber einhalten. Im Falle eines
Verstoßes muss Methline mit hohen Ordnungsgeldern rechnen. "Es ist zu
hoffen, dass die Firma durch die drohenden Strafen die Verantwortung
für ihre Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in der
Vergangenheit", erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in
dem Verfahren vertritt.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80,
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 550 17 009,
E-Mail: eckold@duh.de

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Datum: 29.03.2012 - 10:00 Uhr
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