Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum U-Bahn-Schläger-Urteil:
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Angegriffene wehrt sich zunächst, flüchtet dann angesichts der
hemmungslosen Gewalt. Eine Flucht, die für ihn tödlich endet. Er wird
von einem Auto erfasst, stirbt an den Folgen. Zwar saß der Schläger
bis jetzt in U-Haft, doch nach der gestern ausgesprochenen
Bewährungsstrafe ist er auf freiem Fuß. Auch wenn das Urteil
rechtlich sicherlich zu vertreten ist - schließlich führten nicht die
Schläge als solche zum Tod des Opfers -, wirklich zu verstehen ist es
nicht. Die Begründung, das Opfer sei in einer Kurzschlussreaktion und
nicht aus Todesangst vor den Wagen gelaufen, ist eine schon fast
anmaßende Auslegung des Richters. Ob aufgrund einer
Kurzschlussreaktion oder aus Panik - der 23-Jährige Berliner ist tot,
gestorben, weil er aus Angst vor weiteren Gewaltexzessen auf der viel
befahrenen Straße blindlings vor ein Auto lief. Allein aus diesem
Grund hätte die Strafe härter ausfallen müssen. Eine Haft auf
Bewährung wird der Tat nicht gerecht. Es bleibt zu hoffen, dass das
Urteil in einer Revision aufgehoben wird.
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Datum: 29.03.2012 - 20:20 Uhr
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