Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees
Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack".
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!(firmenpresse) - Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansicht, das werbende Lebensmittelunternehmen verstoße mit der Verpackungsaufmachung gegen die Verbote irreführender Werbung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB und § 5 UWG. Der Verbraucher erwarte beim Anblick der Verpackung einen Tee, der Bestandteile von Vanille und Himbeeren enthalte. Da tatsächlich nur natürliches Aroma mit Vanille- und Himbeergeschmack enthalten sei, sei die Aufmachung im Hinblick auf die Produktbezeichnung und die abgebildeten Himbeeren und Vanilleblüten irreführend.
Das Gericht gab dem Abmahnverband Recht. So seien die Voraussetzungen für eine Irreführung vorliegend erfüllt. Der Früchtetee trägt die Bezeichnung "Himbeer-Vanille Abenteuer" die Angabe "Himbeer-Vanille" deute darauf hin, dass diese zwei Elemente in dem Lebensmittel tatsächlich vorhanden sind. Jeder Verbraucher wisse, dass es Früchte mit der Bezeichnung "Himbeere" und ein Gewürz mit der Bezeichnung "Vanille" gebe. Die schriftbildlich hervorgehobenen Bezeichnungen fänden eine Bekräftigung durch die im Blickfang der vorderen Packungsseite aufgedruckten Himbeeren und Vanilleblüten. Zudem finde sich in dem siegelartigen Rundaufdruck der Hinweis: "Nur natürliche Zutaten".
Der Leser müsse demnach bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Packung den Eindruck gewinnen, bei den Angaben "Himbeere" und "Vanille" handele es sich um die erwähnten natürlichen Zutaten. Die zudem wesentlich kleiner gehaltene Angabe "Früchtetee mit natürlichen Aromen" sei nicht geeignet, den so geschaffenen Eindruck zu korrigieren. Ein Früchtetee könne nämlich, wie die Bewerbungen von Konkurrenzprodukten zeigen, durchaus als Inhaltsstoffe Teile von Himbeeren und Vanille enthalten. Der Zusatz "mit natürlichen Aromen" könne im Hinblick auf die bereits erwähnte Angabe "nur natürliche Zutaten" nur so verstanden werden, dass Aromen hinzugefügt wurden, die soweit Himbeeren und Vanille in Rede stehen, aus diesen Pflanzen gewonnen wurden. Unstreitig sei dies jedoch nicht der Fall: Das Aufgussgetränk enthalte weder irgendeinen Bestandteil von Himbeeren oder Vanille als Zutat, noch ein aus diesen Pflanzen gewonnenes Aroma, sondern lediglich Aromen, die ihrer Geschmacksrichtung nach Himbeeren und Vanille entsprechen, ohne irgendeinen "natürlichen" Bezug zu diesen Pflanzen aufzuweisen.
Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Lebensmittelrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
rechtsanwalt
rechtsanwaelte
gesundheitsrecht
lebensmittelrecht
medizinprodukterecht
pharmarecht
arzneimittelrecht
biozidrecht
vertriebsrecht
handelsrecht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
www.juravendis.de - ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.
www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
www.arzneimittel.de - So geht Gesundheit heute! Die Neugestaltung der Versandapotheke arzneimittel.de bietet kompetenten Service in modernem Design. Denn insbesondere auf Service und persönliche Beratung wird Wert gelegt. Dem Kunden ist es bei offenen Fragen möglich, über eine pharmazeutische Hotline mit qualifiziertem Fachpersonal zu sprechen und sich umfassend beraten zu lassen. Dieses Portal stellt eine innovative, zentrale und ausführliche Informationsplattform rund um Gesundheit, Medizin und Arzneimittel dar. Dem User wird hierfür eine Vielzahl produkt- und indikationsspezifischer Zusatzinformationen bereitgestellt. Denn nur wer gut informiert ist, sorgt richtig für seine Gesundheit. arzneimittel.de ist die Versandapotheke der Apotheke zur Münchener Freiheit. Das Portal ist Ihre neue deutsche Versandapotheke rund um Gesundheit und Medizin, Arzneimittel und Medikamente, Kosmetik- und Pflegeartikel, Ernährung und Nahrungsergänzung sowie Homöopathie und Naturheilkunde. Es verbindet dabei einen State-Of-The-Art Onlineshop mit einem umfassenden gesundheitlichen Informationssystem.
medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de
medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de
Datum: 30.03.2012 - 09:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 607388
Anzahl Zeichen: 2887
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Raiml
Stadt:
Garching
Telefon: +49(0)89-360893140
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.03.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 563 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
juravendis Rechstanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
In dem konkreten Fall wurde Babynahrung der Produktserie „Praebiotik® + Probiotik®“ mit den Aussagen „verringertes Auftreten von Magen-Darm-Problemen“ und „Probiotik®: mit natürlichen Milchsäurekulturen, die ursprünglich aus der Muttermilch gewonnen wurden. Muttermilch enthält eine
Verträge mit Bindungsklausel zwischen Zahnärzten und einem einzelnen Dentallabor sind nichtig ...
In dem zu entscheidenden Fall schloss die Klägerin, eine Betreiberin eines Dentallabors, im Jahr 2001 eine Kooperationsvereinbarung mit den Beklagten, welche niedergelassene Zahnärzte einer Praxisgemeinschaft waren. Danach verpflichteten sich diese unter anderem, bei sämtlich anfallenden Dentalle
Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft ...
Praktisch wichtige Änderungen betreffen bereits den Anwendungsbereich des Biozidrechts: obwohl dieser schon bislang von der Rechtsprechung alles andere als eng ausgelegt wurde, kommt es durch die neue Verordnung zu einer erneuten Ausweitung. So fallen künftig auch behandelte Waren („treated arti
Weitere Mitteilungen von juravendis Rechstanwälte
Lexx360 bringt juristische Expertise flexibel in Projekte, Kanzleien und Unternehmen ...
Unternehmen, Behörden und Kanzleien benötigen zunehmend kurzfristige Unterstützung durch qualifizierte Juristinnen und Juristen - gleichzeitig wünschen sich viele Rechtsexperten mehr Flexibilität, projektbezogene Arbeit und bessere Vereinbarkeit von Karriere und Privatleben. Genau hier setzt Le
Digitaler Rosenkrieg: Wenn bei der Trennung das Passwort zur Waffe wird ...
"In meiner Scheidungsberatung zeigt sich aktuell ein dramatischer Wandel: Der Kampf um den Hund oder die Waschmaschine wird zunehmend durch den Streit um Cloud-Speicher, Streaming-Abos und Krypto-Wallets ersetzt. Das digitale Leben ist längst genau so real wie das analoge, doch das Recht hinkt
Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter ...
Mehr Möglichkeiten für biologische Väter Bislang war es für leibliche Väter häufig schwierig, ihre biologische Vaterschaft rechtlich feststellen zu lassen, wenn bereits ein anderer Mann rechtlich als Vater galt. In solchen Fällen standen dem biologischen Vater laut ARAG Experten oft nur begr
Muttertag: Zwischen Wertschätzung und Verbraucherrechten ...
Welche Bedeutung hat der Muttertag und welche Rolle spielt dabei der Handel? Der Muttertag ist kein gesetzlicher Feiertag, seine gesellschaftliche Bedeutung ist jedoch groß. Viele Menschen nutzen den Tag, um Wertschätzung zu zeigen. Nach Erhebungen des Handelsverbands Deutschland gehören Blumen
ARAG Recht schnell… ...
+++ Inflationsausgleich nicht für alle +++ Inflationsausgleich gibt es nicht automatisch für alle Beschäftigten. Hat die Prämie Entgeltcharakter, darf sie an den laufenden Lohn gekoppelt werden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen, wonach Arb
Tag der Arbeit: Was an Feiertagen arbeitsrechtlich gilt ...
Gelten Feiertage bundesweit? Viele Menschen gehen davon aus, dass gesetzliche Feiertage bundesweit einheitlich festgelegt sind. Tatsächlich gibt es laut ARAG Experten jedoch nur einen einzigen Feiertag, der bundesrechtlich geregelt ist: den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Alle anderen Fei
Pokerstars – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste ...
München, 27.04.2026. Bei Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte im Laufe der Zeit rund 16.600 Euro verspielt. Das Landgericht Konstanz hat nun mit Urteil vom 21. April 2026 entschieden, dass er Anspruch auf vollständige Rückzahlung seines
Adipositas – PKV verweigert Kostenübernahme für Abnehmspritze ...
Berlin, München, 27.04.2026. Adipositas ist eine chronische Erkrankung, unter der Menschen körperlich und auch psychisch extrem leiden können. Obwohl Adipositas zu schwerwiegenden Folge- und Begleiterkrankungen führen kann, lehnen private Krankenversicherungen (PKV) die Übernahme der Kosten fü
Online-Glücksspiel – EuGH-Generalanwalt hält maltesische Bill 55 für unzulässig ...
München, 23.04.2026. Zahlreiche deutsche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn die Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügen. Auch Malta müsse diese Urteile anerkennen und vollstrecken, fordert der EuGH-G
Betrug mit Festgeldanlagen ...
Berlin, München 23.04.2026. 100.000 Euro wollte ein Mandant von CLLB Rechtanwälte in eine festverzinsliche Geldanlage des Anbieters Zinsbund.de investieren und hat den Betrag auf ein Konto bei der C24 Bank GmbH eingezahlt. Kurz nach der Kontoeröffnung haben Betrüger das Konto leergeräumt. Das G




