OV: Ein richtiges Urteil
Thema: Inzest-Verbot in Deutschland
Von Damian Ryschka
ID: 615662
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getroffen hat: Die
Gesetzgebung in Deutschland verbietet die Liebesbeziehung zwischen
Geschwistern - und dieses Verbot ist rechtens.
Ein junger Mann trifft nach Jahren seine Schwester, sie leben in
einer dreijährigen Beziehung, sie haben mehrmals Sex miteinander.
Vier Kinder sind die Folge, zwei davon behindert. Dafür muss der
junge Mann hinter Gitter. Dagegen legt er Beschwerde in Straßburg
ein. Die Richter weisen das ab.
Kompliziert ist ein solches Urteil schon deshalb, weil es -
rechtsphilosophisch gesehen - moralisches Tun werten muss. Dieses Tun
ist subjektiv. In diesem Sinne darf man sich fragen, was in den
Köpfen eines Geschwisterpaares vorgeht, wenn sie vier Kinder zeugen.
Unter moralischen Gesichtspunkten darf allerdings auch der
Grünen-Rechtspolitiker Christian Ströbele die Abschaffung des
Inzest-Paragrafen fordern. Der entsprechende Paragraf 173 passe "in
der Zeit einer geläuterten Auffassung über Ehe und Familie" nicht
mehr in die Welt.
Das ist dennoch falsch, es geht um weitaus mehr. Rechtlich darf
Sex nie strafbewährt sein, wenn er einvernehmlich erfolgt und die
beteiligten Personen mündig sind. Aber in diesem Inzest-Fall sieht es
anderes aus: Über jede Moral hinaus hat das Geschwisterpaar billigend
in Kauf genommen, dass aus ihrer Beziehung Kinder mit einer
Behinderung entstehen. Kinder, die in ihrem Leben stets benachteiligt
sein werden. Das Paar hat damit bewusst anderen Schaden zugefügt.
Insofern ist ein generelles Inzest-Verbot richtig. Auch jenseits
aller Moral-Diskussion.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
a.kathe@ov-online.de
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Datum: 13.04.2012 - 10:14 Uhr
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