Steuerpflicht für Einnahmen aus der DFB-Vermarktung

Steuerpflicht für Einnahmen aus der DFB-Vermarktung

ID: 615823

(PresseBox) - Fußballnationalspieler müssen ihre Einkünfte durch Vermarktung durch den DFB versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren entschieden.
Der klagende Fußball-Nationalspieler wehrte sich gegen die Auffassung seines Finanzamtes, und unterlag nun vor dem Bundesfinanzhof.
In seinem Arbeitsvertrag mit seinem Verein ist eine Regelung enthalten, dass er verpflichtet ist, als Nationalspieler aufzutreten, sofern dies der Deutsche Fußball-Bund verlangt. Mit dem DFB hatte der Spieler einen weiteren Vertrag geschlossen; danach muss der Spieler bei Auftritten mit der Nationalmannschaft die vom DFB gestellte Kleidung tragen und an Werbeveranstaltungen teilnehmen.
Für diese Tätigkeiten erhält der Spieler vom DFB einen Anteil an den vom DFB erzielten Werbeeinnahmen.
Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass diese Einnahmen nicht nur der Einkommensteuerpflicht, sondern auch der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, da der Spieler jedenfalls in Bezug auf diese Einnahmen wie ein Gewerbetreibender auftritt.
Kriterien für einen Gewerbetreibenden sind die Unternehmerinitiative und das Unternehmerrisiko.
Der Spieler habe noch ausreichend Freiheit für seine Entscheidungen, an den Terminen teilzunehmen. Zudem sei die Höhe der Vergütung im Voraus unklar, ausgefallene Termine würden nicht bezahlt; darin sah der Bundesfinanzhof das Unternehmerrisiko erfüllt.
Der Bundesfinanzhof verneinte also die Auffassung des Fußballspielers, er sei im Verhältnis zum DFB lediglich als Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer tätig geworden.
(BFH, Urteil vom 22.02.2012, Az. X R 14/10)
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.


Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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Datum: 13.04.2012 - 10:49 Uhr
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