Dioxin: NRW-Landkreise hielten Informationüber Grenzwertüberschreitung bei Eiern zurück - Behörden nahmen Gesundheitsrisiken für Verbraucher in Kauf
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Versäumnissen bei der Informationsarbeit der Behörden gekommen. Die
nordrhein-westfälischen Landkreise Euskirchen und Minden-Lübbecke
hielten Informationen über eine Grenzwertüberschreitung zurück und
verzichteten auf einen Rückruf der belasteten Eier. Erst als die
PCB-kontaminierten Eier ihr Mindesthaltbarkeitsdatum bereits
überschritten hatten, kam es zu einer Veröffentlichung durch das
nordrhein-westfälische Verbraucherministerium.
Gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch bestätigten beide
Landkreise am heutigen Montag nach mehrfacher Nachfrage, bereits am
27. März 2012 von den Grenzwertüberschreitungen bei dioxinähnlichen
PCB-Verbindungen informiert gewesen zu sein. "Der von Ihnen genannte
Wert der Höchstüberschreitung in Höhe von 11,2 pg/g in Eiern des
Bio-Betriebes wurde uns am 27. März gemeldet", schrieb eine
Sprecherin des Landkreises Minden-Lübbecke in einer E-Mail an den von
foodwatch beauftragten Rechercheur. Der zulässige Höchstwert liegt
bei 5 Pikogramm pro Gramm Fett (pg/g). Aus dem Landkreis Euskirchen
wurde dem foodwatch-Rechercheur mündlich bestätigt, ebenfalls am 27.
März 2012 von den Grenzwertüberschreitungen gewusst zu haben. Eine
öffentliche Information erfolgte jedoch erst am 3. April 2012 durch
das Landesverbraucherministerium, das nach eigener Darstellung am 2.
April 2012 informiert worden war. Die Verzögerung führte zu einer
unnötigen Giftbelastung der Verbraucher: Die Eier, bei denen die
Kontamination zu diesem Zeitpunkt bekannt war, trugen das
Mindesthaltbarkeitsdatum 31. März 2012. Als die Landkreise von den
Grenzwertüberschreitungen erfuhren, befanden sich mit hoher
Wahrscheinlichkeit also noch betroffene Eier im Handel oder im
Kühlschrank der Verbraucher.
"Die Landkreise haben den Verbrauchern vermeidbare Giftbelastungen
zugemutet", kritisierte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. "Eine
öffentliche Warnung und ein Rückruf hätten aus Verbrauchersicht
bereits am 27. März erfolgen müssen. Die Versäumnisse der Landkreise
belegen einmal mehr, dass es einer gesetzlichen Verpflichtung der
Behörden bedarf, gesundheitsrelevante Informationen sofort öffentlich
zu machen."
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
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Datum: 16.04.2012 - 16:38 Uhr
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