Youtube-Urteil kein Fortschritt für digitale Verbreitung von Kultur
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Youtube-Urteil kein Fortschritt für digitale Verbreitung von Kultur
"Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, die die digitale Verbreitung von Kulturgütern voranbringen und nicht blockieren. Der deutsche Musikmarkt erschließt sich die Möglichkeiten des Internets zu langsam und ist dabei zu fantasielos. In kaum einem anderen Land ist der Anteil der CD-Verkäufe so groß und der Anteil von Vertriebswegen über Download und Streaming so gering. Dass Youtube laut Urteil auch Karaoke-Versionen und Remixes filtern soll, zeigt die Gefahren restriktiver Urheberrechtsregelungen für die Demokratisierung von Kreativität. Die Störerhaftung ist eine deutsche Besonderheit, die Innovationen, etwa die gemeinsame Nutzung von Funknetzwerken oder moderne Hostingplattformen, hemmt. Die Folgen dieser Regelung müssen auf den Prüfstand.
Positiv am Urteil ist, dass Youtube nicht als eigenständiger Inhalteanbieter laut Telemediengesetz bewertet wird. Dies sollte auch die GEMA anerkennen."
F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
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Datum: 20.04.2012 - 16:45 Uhr
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