WAZ: Schlappe für Steffens. Kommentar von Wilfried Goebels
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von E-Zigaretten. Mit ihrem Erlass, den offenen Verkauf von
E-Zigaretten für illegal zu erklären, hat sich Ministerin Steffens
aber kräftig verhoben. Die Richter in Münster haben die Grüne
gestoppt: E-Zigaretten sind kein Arzneimittel, ein faktisches
Verkaufsverbot ist rechtswidrig.
Natürlich darf die Ministerin weiter öffentlich vor den Gefahren
des Nikotins warnen. Der juristische Trick aber, die E-Zigarette als
nicht zugelassenes Arzneimittel einzustufen, ist vom Gericht gestoppt
worden. Als Genussmittel könnte die E-Zigarette bald wie jede andere
Kippe im normalen Supermarkt verkauft werden.
Steffens wirbt bundesweit für ein Verbot der elektronischen
Zigarette. Schließlich sind Risiken und mögliche Langzeitschäden bis
heute nicht wissenschaftlich erforscht. Der OVG-Beschluss aber ist
ein schwerer Schlag für die Verbotspolitikerin. Auf der
Gesundheitsministerkonferenz wollte sich Steffens bundesweit als
Vorkämpferin gegen die E-Zigarette profilieren. Das Gericht hat ihr
einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Warnen kann sie - als
illegal verbieten darf sie den Handel nicht mehr.
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Datum: 23.04.2012 - 20:27 Uhr
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