Mitteldeutsche Zeitung: zu Hartz IV
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Neidhammel sind, ist eine interessante Unterstellung, die nicht
bewiesen wurde. Aufgebracht hat das Almosen aber nun das Berliner
Sozialgericht. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der
Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine
menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz
um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber
jetzt muss das Verfassungsgericht erneut beraten. Möglich, dass die
Regierung ausgerechnet kurz vor der Bundestagswahl höchstrichterlich
den Titel Neidhammel verliehen bekommt.
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Hartmut Augustin
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Datum: 25.04.2012 - 19:13 Uhr
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