Wartezeiten auf Studienplatz verfassungswidrig?
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Wartezeiten auf Studienplatz verfassungswidrig?
Erneut muss sich das Bundesverfassungsgericht mit ueberlangen Wartezeiten auf Studienplaetze befassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haelt die Wartezeit von ueber sechs Jahren auf einen Medizin-Studienplatz fuer verfassungsrechtlich bedenklich.
Es ist bedauerlich, dass es ueberhaupt zu solchen Klagen kommen muss. Unabhaengig davon, wie das Gericht entscheidet, ist doch eines vollkommen klar: ganz offensichtlich besteht mindestens in Teilbereichen ein Studienplatzmangel. Der koennte abgestellt werden, wenn die Bundesregierung endlich gemeinsam mit den Laendern eine deutliche Aufstockung des Hochschulpaktes vereinbaren wuerde. Unser Konzept fuer einen "Hochschulpakt plus" gibt das her - uebrigens auch fuer teure Laborwissenschaften. Die dafuer noetigen Mittel sind verfuegbar, wenn auf unsinnige Projekte wie Betreuungsgeld und Steuersenkungen verzichtet und der Spitzensteuersatz angehoben wird. Doch die Bundesregierung plant bereits ein Minus der Ausgaben fuer Bildung und Forschung nach der Bundestagswahl. So kann eine Bildungsrepublik Deutschland nicht entstehen.
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Datum: 27.04.2012 - 11:15 Uhr
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