Einführung des Betreuungsgelds wäre Verfassungsbruch mit Ansage

Einführung des Betreuungsgelds wäre Verfassungsbruch mit Ansage

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Einführung des Betreuungsgelds wäre Verfassungsbruch mit Ansage



(pressrelations) - nun ein Bundesministerium die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds anzweifelt, nachdem sich zwei Bundesregierungen mit der Umsetzung dieses unsinnigen Projekts befasst haben, offenbart die ganze Planlosigkeit, mit der die Koalition dieses Vorhaben vorantreibt", erklärt die kinder- und jugendpoltische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, zu den vom Bundesjustizministerium geäußerten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds. "Sollte sich der Verdacht der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetzerhärtet und die Bundesregierung das Betreuungsgeld dennoch einführen, wäre das Verfassungsbruch mit Ansage." Golze weiter:

"Es ist unfassbar, dass ein Milliardenprojekt in den Etat des Familienministeriums aufgenommen werden soll, das in seinem Inhalt nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Dass ausgerechnet ein Ministerium, das für die Vergabe von Fördermitteln ein Bekenntnis zur Verfassung verlangt, die eigenen Gesetzesvorhaben nicht darauf prüft, ob es mit dem Grundgesetz konform ist, ist mehr als nur eine kleine fachliche Schlamperei. Der Vorgang zeigt, dass es beim Betreuungsgeld weder um das Wohl der Kinder noch um die Förderung von Familien geht, sondern um den verzweifelten Versuch, antiquierte Familienbilder zu konservieren - mit öffentlichen Geldern, gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit und offenbar auch unter Missachtung des Grundgesetzes."


F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 27.04.2012 - 13:30 Uhr
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