OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das OLG Köln hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Der Begriff der Benutzung umfasse eine Handhabung, die einen Bezug zur Funktion des Gerätes aufweise. Damit sei auch das Wegdrücken ein Mittel der Telekommunikation. Das Wegdrücken sei jedenfalls ebenso Benutzung des Geräts wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Aus welchen Gründen die Telefonverbindung nicht zustande komme, sei gleichgültig.
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
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Datum: 02.05.2012 - 20:19 Uhr
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Freigabedatum: 02.05.2012
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