OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das OLG Köln hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Der Begriff der Benutzung umfasse eine Handhabung, die einen Bezug zur Funktion des Gerätes aufweise. Damit sei auch das Wegdrücken ein Mittel der Telekommunikation. Das Wegdrücken sei jedenfalls ebenso Benutzung des Geräts wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Aus welchen Gründen die Telefonverbindung nicht zustande komme, sei gleichgültig.
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
LAWMARKET.de ist ein neuer, speziell auf die Marketingbedürfnisse von Rechtsanwälten und Steuerberatern zugeschnittener Marktplatz. Rechtsanwälte und Steuerberater können ihre Dienstleistungen unter www.lawmarket.de potentiellen Mandanten anbieten. Dabei können Verträge direkt über LAWMARKET.de geschlossen werden. Die Kosten sind für die Anbieter - verglichen mit anderen Werbeformen - äußerst gering, für Rechtssuchende ist das Angebot sogar kostenlos.
LAWMARKET UG haftungsbeschränkt
Ulmenstraße 6
73460 Hüttlingen
Tel:+49 07361 / 8292507
Fax:+49 03221-2329940
info(at)lawmarket.de
Datum: 02.05.2012 - 20:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 629596
Anzahl Zeichen: 1311
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:
73460 Hüttlingen
Telefon: +49 07361 / 8292507
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 609 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LAWMARKET UG haftungsbeschränkt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).