Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung: Nein
Die DGHS unterstützt prinzipiell die Ziele des Referenten-Entwurfs, hält ein Gesetz aber für unverhältnismäßig und zeigt Alternativen auf
Die DGHS stellt allerdings die Notwendigkeit der geplanten Gesetzesinitiative als unverhältnismäßig in Frage. Sie bezweifelt die Stichhaltigkeit einiger der dafür angegebenen Begründungen. Zudem beklagt sie, dass mit einem solchen Gesetz wieder mal nur Teilbereiche der Probleme am Lebensende, also Symptome, bekämpft werden sollen, die eigentlichen Ursachen aber nicht geregelt werden.
Die DGHS sieht durchaus Möglichkeiten, Sterbewilligen unter Einhaltung strenger Sorgfaltskriterien die Möglichkeit zu einem medikamentös unterstützten Suizid auf nicht-gewerbsmäßiger Grundlage zu eröffnen. Bedingung dafür, so DGHS-Präsidentin Elke Baezner, seien die Aufhebung des standesrechtlichen Verbots der BÄK jeglicher ärztlicher Hilfe beim wohlbegründeten Freitod. Darüber hinaus nennt Baezner Ausnahmeregelungen im Betäubungs- und Arzneimittelgesetz und die Schaffung von spezifischen Patientenberatungsstellen für Probleme am Lebensende.
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Datum: 09.05.2012 - 14:50 Uhr
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