Sieben Monate mehr Zeit
Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind übrigens alle Arbeitnehmer, die auf ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen haben. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V sind zur Abgabe verpflichtet. Das gilt genauso für Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld bezogen haben. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die gesamte Steuerlast aus, da sie den Steuersatz erhöhen. „Liegen die Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, muss dem Finanzamt eine Steuererklärung vorgelegt werden“, unterstreicht Gudrun Steinbach. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist die Steuererklärung ebenfalls obligatorisch.
Der Papierkram mag vielen zwar lästig erscheinen, er kann aber auch zu interessanten Erstattungen führen. Wenn für 2011 Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist eine Steuererstattung möglich. Für ihre Mitglieder hat die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für das Steuerjahr 2010 beispielsweise im Schnitt 1.172 Euro herausgeholt. Wer sich Hilfe von Experten holt, verlängert also nicht nur die Abgabefrist um sieben Monate, sondern kann oftmals die Möglichkeiten der Steuergesetzgebung besser ausschöpfen.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein:
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 278 131 13
Telefax: (09402) 503 523
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
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Datum: 09.05.2012 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 634991
Anzahl Zeichen: 2557
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach (Vorstand)
Stadt:
München
Telefon: (089) 278 131 13
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.05.2012
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