Eismann unterliegt erneut gegen TTS / Oberlandesgericht Oldenburg weist Berufung von Eismann zurück
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Tiefkühl-Heimservice Eismann mit seiner Klage gegen den deutlich
kleineren Wettbewerber TTS Tiefkühl-Top-Service aus dem Osnabrücker
Land nicht durch. 20 Mio. EUR Schadensersatz wegen angeblichen
Abwerbens von Handelsvertretern hatte Eismann vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg durchsetzen wollen. Am 23. Februar
2012 wies der 1. Zivilsenat am OLG die Forderung ab und die Berufung
zurück.
TTS Geschäftsführer Ansgar Maßmann nahm das Urteil erleichtert
auf: "Damit bestätigt das OLG Oldenburg das Urteil aus dem Oktober
2007. Das hören wir und auch unsere selbständigen Vertriebspartner
gern. Als kleiner Anbieter im Markt mit deutlich besseren Konditionen
sind wir einfach attraktiver. Nicht wir müssen unsere Position
überdenken, sondern der Kläger. Diese Botschaft ist eine gute für
alle Kunden."
Maßmann und seine Gesellschafter werten die Anstrengungen Eismanns
als Versuch, den kleineren Anbieter vom Markt zu verdrängen. TTS
verteidigte im Jahr 2011 weiterhin seinen Marktanteil von knapp unter
fünf Prozent. Der Gesamtmarkt Tiefkühl-Heimdienste liegt bei ca. 1
Mrd. EUR. Davon hält der Primus Bofrost ca. 70 %, gefolgt von Eismann
mit ca. 20 %, das aber im Zeitraum von 2008 bis 2010 ca. 80 Mio. EUR
Umsatzeinbuße hinnehmen musste (2008: 603,4 Mio. EUR // 2010: 520
Mio. EUR). Den restlichen Markt teilt sich TTS mit weiteren kleinen
Anbietern.
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Datum: 21.05.2012 - 14:22 Uhr
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