Bündnisgrüne: Neue Risiken für BER - Zusätzliche Finanzspritze steht unter EU-Genehmigungsvorbehalt
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Bündnisgrüne: Neue Risiken für BER - Zusätzliche Finanzspritze steht unter EU-Genehmigungsvorbehalt
"Die Kosten für den BER laufen aus dem Ruder. Doch es ist noch nicht einmal klar, ob der BER weitere Finanzspritzen der öffentlichen Hand erhalten darf", sagte AXEL VOGEL. Er forderte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov auf, nicht nur baldmöglichst Klarheit über den zusätzlichen Finanzbedarf zu schaffen, sondern auch etwaige Risiken durch ein EU-Veto für die Eigentümer der Flughafengesellschaft und mögliche Finanzierungsoptionen zu benennen. Zudem sollte Markov die EU-Position zu einer Kapitalzufuhr in Erfahrung zu bringen.
Die Obergrenze des Kostenrahmens liegt derzeit bei 3,2 Milliarden Euro. Das verbürgte Kreditvolumen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro und die Eigenkapitalzufuhr der drei Eigentümer der Flughafengesellschaft in Höhe von insgesamt 430 Millionen Euro seien allein schon für die Investitionen verbraucht oder verplant. Ob der Eigenfinanzierungsanteil der Berliner Flughäfen in Höhe von 440 Millionen Euro für die noch ausstehenden Bauaufwendungen und den Ausgleich von Anlaufverlusten ausreiche, sei mehr als fraglich. Drohende Schadensersatzansprüche und geringere Erträge durch den Weiterbetrieb der aktuellen Flughäfen belaste die Flughafengesellschaft zusätzlich. Es drohten bald Liquiditätsengpässe, befürchtet AXEL VOGEL.
Die abschließende Entscheidung über eine mögliche Liquiditätszufuhr durch die Eigentümer liegt bei der Europäischen Kommission. Der Flughafen BER ist auf Grund der prognostizierten Passagierzahlen in der Kategorie A "große Gemeinschaftsflughäfen" einzuordnen. Laut der 'Gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen'(2005/C312/01) geht die Kommission gerade für diese Flughafenkategorie von einem intensiven Wettbewerb unter den europäischen Flughäfen aus. Öffentliche Zuschüsse an Gemeinschaftsflughäfen der Kategorie A und B dürfen den Wettbewerb unter den Flughäfen nicht verfälschen oder den Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Deshalb müssen sie bei der Kommission angemeldet und genehmigt werden.
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Datum: 25.05.2012 - 15:15 Uhr
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