Ärztetag warnt vor ausschließlicher Fernbehandlung über das Internet
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originär ärztliche Leistungen, wie Beratung, Diagnosestellung, aber
auch Zweitmeinungen zunehmend ausschließlich über das Internet
erfolgen. Die Berufsordnungen der Ärztekammern sehen vor, dass die
individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht
ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchgeführt
werden darf. "Es gehört somit zu den Pflichten des Arztes, sich über
den Patienten ein eigenes Bild zu machen. Auch die Notwendigkeit
einer Operation lässt sich nicht ausschließlich per Ferndiagnose
beurteilen", bekräftigte der Ärztetag.
Die Delegierten nahmen Telemedizin, sofern sie berufsrechtskonform
durchgeführt wird, von diesen Fällen unzulässiger Fernbehandlung
ausdrücklich aus. Notwendig sei, dass der Arzt seinen Patienten
unmittelbar behandelt und ein weiterer mitbehandelnder Arzt über
telemedizinische Verfahren an der Behandlung beteiligt ist. "Die
Telemedizin stellt damit in Zukunft eine große Chance dar, ärztliches
Handeln zu erleichtern und interdisziplinäres Zusammenwirken für eine
bessere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu fördern",
heißt es in der Entschließung des Ärztetages.
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Datum: 25.05.2012 - 15:57 Uhr
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