Freiraum für Biosimilars jetzt schaffen
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Freiraum für Biosimilars jetzt schaffen
Wie groß das Potential dieser neuen High-Tech-Medikamente ist, zeigt unter anderem eine aktuelle Studie des IGES-Institutes. Bis 2020 können Biosimilars die Krankenkassen danach um fast 12 Milliarden Euro entlasten. Dafür müssen aber noch zahlreiche Marktbarrieren aus dem Weg geräumt werden.
Denn obwohl Biosimilars deutlich preiswerter als ihre Referenzprodukte sind, gibt es immer noch Krankenkassen, deren Rabattverträge mit dem Erstanbieter auch dann noch gelten, wenn bereits Biosimilars auf dem Markt sind. Für Dr. Christoph Straub, den Vorstandsvorsitzenden der BARMER-GEK, ist dies der falsche Weg. Seine Kasse verzichte daher auf solche Verträge. Straub würdigte Biosimilar-Verordnungsquoten als ersten Schritt in die richtige Richtung. Gesetzliche Eingriffe in die Vertragsgestaltung lehnte er jedoch ab. Die Kassen könnten selbst entscheiden, welcher Weg für sie der richtige ist.
Davon könne man aber offensichtlich nicht immer ausgehen, erwiderte Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Würden sich alle Beteiligten im Gesundheitswesen rational verhalten, könne das SGB V "um die Hälfte dünner sein." So gäbe es Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern, die rechtswidrig seien. Spahn berichtete von Überlegungen seiner Fraktion, im Rahmen der AMG-Novelle z.B. die so genannten Portfolioverträge abschaffen zu wollen.
Bei den Biosimilars prüfe die Union die Auswirkungen der Rabattverträge der Erstanbieter auf die Marktentwicklung der Biosimilars. Zudem setze man auf die Vereinbarung von Biosimilarquoten durch die Selbstverwaltung, die aber auch gelebt werden müssten. Besonders wichtig sei es schließlich, die Ärzte noch intensiver über die Vorteile der neuen Arzneimittelklasse zu informieren.
Wolfgang Späth, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika, begrüßte das Engagement der AG Gesundheit der CDU/CSU. Allerdings betonte er, dass es vor allem Aufgabe der Unternehmen und der Selbstverwaltung sei, die Ärzte zu informieren. Ein Großteil der Ärzte sei bereits gut informiert, auch empfehle die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ausdrücklich den verstärkten Einsatz von Biosimilars. Der Politik komme daher die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen für Biosimilars jetzt zu verbessern.
Es bedürfe mutiger Schritte, um Freiraum für die Entwicklung von Biosimilars in Deutschland zu schaffen. Neben verpflichtenden Quoten für alle verfügbaren Biosimilars müssten Rabattverträge mit Erstanbietern zwingend dann enden, wenn das erste Biosimilar auf den Markt komme. Es sei richtig, dass die Union auch eine zweijährige vertragsfreie Zeit in ihr Konzept aufgenommen habe.
Hinsichtlich eines möglichen gesetzlichen Vorgehens gegen Portfolioverträge sei es absolut unverzichtbar, in gleicher Weise auch gegen die ebenfalls rechtswidrigen Erstanbieterverträge über den Patentablauf vorzugehen. Andernfalls werde Erstanbietern die vollständige Marktdominanz nach Patentablauf sogar gesetzlich garantiert. Es sei nicht vorstellbar, dass dies das gewollte Ziel der Gesundheitspolitik sei, so Späth abschließend.
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Datum: 25.05.2012 - 16:45 Uhr
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