FT: Kommentar zu: Urteil Aufruf zur Lynchjustiz
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Kindern. Oft kochen die Emotionen hoch, gewinnt der Wunsch nach
Selbstjustiz Oberhand über das Rechtsverständnis. Friedrich
Dürrenmatt hat dafür in "Es geschah am hellichten Tag" ein
einprägsames Beispiel geliefert. In dem Spielfilm aus dem Jahr 1958
will ein aufgebrachter Mob einen Hausierer lynchen, der sich in
Polizeigewahrsam befindet. Im Dorf hatte sich herumgesprochen, dass
der Mann ein kleines Mädchen getötet haben soll. Im 21. Jahrhundert
findet die öffentliche Vorverurteilung auf anderer Ebene statt: Es
geschieht im Internet. Wer jemanden an den virtuellen Pranger stellt,
erreicht in Windeseile ein riesiges Publikum. Das Spektrum reicht vom
Mobbing eines Mitschülers bis zum Aufruf zur Lynchjustiz - so wie in
Emden im Fall der ermordeten Lena. Dafür muss ein 18-Jähriger nun
für zwei Wochen in Jugendarrest. Einen "Warnschuss vor den Bug"
nennt der Richter das milde Urteil. Man wolle kein Exempel
statuieren. Ja warum denn eigentlich nicht? Irgendwann sollte doch
auch dem Letzten klar sein, wie schnell im weltweiten Netz Grenzen
überschritten und Worte zu Waffen werden können. Es mag jugendlicher
Leichtsinn gewesen sein, mit dem der 18-jährige Emder seinen Appell
zur Erstürmung der Polizeidienststelle in sein Handy hackte und über
Facebook verbreitete. Das entbindet ihn aber ebenso wenig von der
Verantwortung für sein Tun wie alle anderen Internet-Nutzer. Der
damals 17-Jährige, der zu Unrecht des Mordes an Lena beschuldigt
wurde, musste seine Heimatstadt zwischenzeitlich verlassen. Er leidet
bis heute unter den Folgen des Internet-Mobbings. Dürrenmatts
Hausierer hat es übrigens nicht verkraftet, unschuldig in der Zelle
zu sitzen. Er nahm sich das Leben.
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Flensburger Tageblatt
Stephan Richter
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Datum: 30.05.2012 - 20:39 Uhr
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