Rheinland Pfalz: Rauchmelderpflicht für jeden Haushalt (BILD)
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(ots) -
Bis Mitte Juli sind in Rheinland-Pfalz endgültig alle privaten
Wohnräume mit lebensrettenden Rauchmeldern auszustatten. Hintergrund:
Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz 2003 die gesetzliche
Verpflichtung eingeführt, in neu gebauten Privathaushalten
Rauchmelder zu installieren. Im Jahr 2007 beschloss der Landtag,
diese Verpflichtung auch auf bestehende Wohnräume auszuweiten. Die
Übergangfrist von fünf Jahren zur Nachrüstung läuft nun am 12.07.2012
offiziell ab.
Der Eigentümer ist verantwortlich
Der Gesetzgeber nimmt die Eigentümer in die Pflicht. Sie sind für
Installation und Wartung eines Rauchmelders in Fluren sowie Schlaf-
und Kinderzimmern verantwortlich. Die jährliche Wartung garantiert,
dass der Lebensretter im Ernstfall seinen Dienst auch wahrnimmt. Ist
ein Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der
Eigentümer, außer er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Dies gilt
sowohl für privat genutzte als auch vermietete Wohnräume.
"Viel zu wenig Haushalte sind geschützt." Otto Fürst, Präsident
des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, ist sich sicher: "Bei
Neubauten wurde die gesetzliche Installationspflicht gut umgesetzt.
Die Gefahr lauert in den vielen Eigentumswohnungen und Eigenheimen.
Noch lange sind nicht alle ausgerüstet. Dabei können wir aus unserer
täglichen Erfahrung sagen, dass Rauchmelder wirkliche Lebensretter
sind."
500 Brandtote jedes Jahr
In Deutschland sterben immer noch jährlich rund 500 Menschen bei
Gebäudebränden, überwiegend in Privathaushalten. Die Mehrheit stirbt
an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brandopfer wurden nachts
im Schlaf überrascht. Brandrauch entwickelt sich unvorstellbar
schnell und verhindert dadurch eine sichere Flucht aus dem Gebäude.
Rauchwarnmelder warnen Sie auch im Schlaf rechtzeitig, damit Sie sich
in Sicherheit bringen können.
Neues Qualitätszeichen für Rauchmelder in Langzeiteinsatz Für
Rauchmelder in privaten Haushalten gibt es jetzt ein unabhängiges
Qualitätszeichen: "Q" kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder
für den Langzeiteinsatz in privaten Wohnräumen. Die Kennzeichnung mit
"Q" gewährleistet, dass ein Rauchmelder ausgewählte
Qualitätskriterien erfüllt. Zum Beispiel eine mindestens 10-jährige
Lebensdauer von Batterie und Rauchwarnmelder.
Mehr Informationen finden Sie auf www.rauchmelder-lebensretter.de
Pressekontakt:
Claudia Groetschel
redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Tel.: [030] 44 02 01 30
Fax: [030] 44 02 01 50
Forum Brandrauchprävention
c/o eobiont GmbH
Immanuelkirchstr. 3-4
10405 Berlin
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Datum: 05.06.2012 - 08:00 Uhr
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