Fernfahrer können beiÜbernachtung im LKW geschätzte Kosten geltend machen
ID: 652911
Viele Finanzämter haben deshalb auch keine Übernachtungskosten anerkannt. Auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte entschieden, dass ohne hinreichende Aufzeichnungen und Nachweise keine Aufwendungen abgezogen werden könnten. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun revidiert (Az. VI R 48/11). Das Finanzgericht hätte nicht vollständig von einer Berücksichtigung der Übernachtungskosten absehen dürfen. Denn bei Kosten, die typischerweise anfallen aber nicht nachgewiesen werden können, sind die Aufwendungen zwingend zu schätzen. Im Urteilfall hat der BFH bei einem im internationalen Verkehr tätigen Fahrer eine Schätzung von fünf Euro pro Übernachtung als realistisch erachtet.
"Wir empfehlen allen Fernfahrern, über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten alle verfügbaren Belege zu sammeln und die Ausgaben für die Übernachtungen zu notieren", so Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Nur so kann der zu berücksichtigende Aufwand geschätzt werden. "Bei beispielsweise 200 Übernachtungen auf Rastplätzen und einem Kostensatz von fünf Euro ergäben sich immerhin zusätzliche Werbungskosten von 1.000 Euro im Jahr", fügt Strötzel hinzu.
Schließlich hat der BFH im selben Urteil auch nochmals klargestellt, dass für die PKW-Fahrten von der Wohnung zum LKW-Standplatz und zurück zur Wohnung nicht mit der Entfernungspauschale von 30 Cent für die einfache Entfernung, sondern mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer, also für die Hin- und Rückfahrt, angesetzt werden können. Darauf sollten alle LKW-Fahrer achten, sowohl im Kurz- als auch im Fernverkehr.
Die Fakten in Kurzform:
- Für Übernachtungen in der Schlafkabine eines LKW gibt es keine allgemeinen Pauschalen.
- Tatsächlich anfallende Kosten der Übernachtung können aber steuerlich abgezogen werden.
- Ohne Nachweise ist der tatsächliche Aufwand zu schätzen; fünf Euro je Nacht sind denkbar.
-An- und Abfahrten zwischen Wohnung und LKW-Wechselplatz sind mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer steuerlich abziehbar.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen sind im Internet unter www.vlh.de zu finden bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Bernhard Lauscher
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt/Wstr.
presse(at)vlh.de
06321 49010
http://www.vlh.de
Datum: 05.06.2012 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 652911
Anzahl Zeichen: 2635
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernhard Lauscher
Stadt:
Neustadt/Wstr.
Telefon: 06321 49010
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 310 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fernfahrer können beiÜbernachtung im LKW geschätzte Kosten geltend machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Professionelle Steuerberatung in Neu-Isenburg bietet Wolfgang Zirpel. In seiner Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. steht er mit Rat und Tat zur Seite. Er nimmt sich viel Zeit für seine Kunden. In seiner individuellen Beratung hilft er ihnen, die steuerlichen M
10 Steuertipps: Was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten ...
Bei geändertem Gehalt die Steuerklasse wechseln oder rechtzeitig die teure Brille kaufen, Kindergeld fürs erwachsene Kind beantragen oder bis Silvester das Bad renovieren: 10 Tipps, mit denen man noch in diesem Jahr Steuern spart. Wer sich ausreichend informiert, rechtzeitig Anträge stellt und se
Neues VLH-Karriereportal: Einfach durchstarten in die Selbstständigkeit ...
Noch nie war es für Bewerber aus dem Steuerbereich so einfach, sich ein Bild vom Beruf als selbstständiger Beratungsstellenleiter zu machen wie mit dem neuen Karriere-Portal des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Wie baut man eine Beratungsstelle auf? Welche Verdienstm
Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Millionenauftrag für Heidelberg: Britischer Kunde BCQ Print investiert in zwei Speedmaster XL 75 Maschinen ...
Produktive und flexible Lösungen mit den Speedmaster XL 75-4-P+L und XL 75-5+L Maschinen Investition ermöglicht Unternehmen anspruchsvolle Kundenwünsche umzusetzen und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit Prinect Inpress Control garantiert große Zuverlässigkeit bei der Messgenauigk
Deutscher Supermarkt Kongress 2012: Technologieführer Marktjagd steht Händlern in Sachen digitales Multi-Channel-Marketing Rede und Antwort ...
Dresden / Wiesbaden - Die Top-Entscheider des Lebensmitteleinzelhandels und namhafter Markenhersteller versammeln sich am 5. und 6. Juni in Wiesbaden anlässlich des Deutschen Supermarkt Kongresses 2012. Hier stellen sich die Verantwortlichen von Unternehmen wie REWE, Lidl, Henkel und Nestlé den
Weiter auf Erfolgskurs: Mobile Sicherheitsmedien von DIGITTRADE ab sofort bei notebooksbilliger.de erhältlich ...
Teutschenthal - Die Themen Sicherheit und Datenschutz spielen bei externen Festplatten aus Anwendersicht eine immer größere Rolle. Gleichzeitig wächst jedoch die Unzufriedenheit gerade von Unternehmen und Behörden über bestehende Verschlüsselungsverfahren in Kombination mit mobilen Speicherm
Exzellente Unternehmensqualität der Cosmos Lebensversicherungs-AG durch ASSEKURATA erneut bestätigt ...
Saarbrücken, 05. Juni 2012 ? Die Unternehmensqualität der Cosmos Lebensversicherungs-AG ist exzellent. Im Rating der Kölner Agentur ASSEKURATA erzielte das Unternehmen zum siebten Mal in Folge die Bestnote A++. Die für die Kunden relevanten Qualitätsanforderungen erfüllt CosmosDirekt in herv




