BPI: Versorgung gefährdet
ID: 657431
(BPI) hat auf seiner Jahreshauptversammlung die Bundesregierung
dringend zum Handeln im Bereich der Arzneimittelversorgung
aufgefordert. Sonst könne es zu Versorgungsproblemen mit innovativen
Arzneimitteln und zu wirtschaftlichen Problemen bis hin zum
Stellenabbau - gerade für mittelständische und kleine pharmazeutische
Unternehmen - kommen. So sei es notwendig, bei der frühen
Nutzenbewertung Klarheit und Verlässlichkeit in die Auswahl der
zweckmäßigen Vergleichstherapie zu bringen. Die jetzige Situation sei
für den Unternehmer ein reines Glücksspiel. Die Vergleichstherapie
würde nicht nach Maßstäben der evidenzbasierten Medizin, sondern
ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien ausgewählt. "Wenn ein
pharmazeutisches Unternehmen eine andere Vergleichstherapie als der
Gemeinsame Bundesausschuss wählt, muss es diese ausreichend
begründen. Das kann ich aber nur valide, wenn ich die Gründe für die
G-BA-Entscheidung kenne. Doch dieser muss seine Auswahl nicht
begründen. Zudem führt dies dazu, dass das IQWiG die
Vergleichstherapie dann noch einmal nach seinen Ideen interpretiert.
Grundlage muss aber sein, dass die Vergleichstherapie der Zulassung
die zweckmäßige ist. Wenn der G-BA abweichen will, muss er triftige
Gründe haben und diese in schriftlicher Form kundtun. Die jetzige
Praxis birgt die Gefahr, dass immer mehr Unternehmen den deutschen
Markt meiden. Und damit stünden innovative Arzneimittel deutschen
Patienten nicht zur Verfügung", erklärte Dr. Bernd Wegener,
Vorstandsvorsitzender des BPI.
Zudem sei es dringend erforderlich, die Vertraulichkeit der
Erstattungspreise gesetzlich zu verankern. Diese Chance böte sich in
der Reform des Arzneimittelgesetzes, doch sie werde vertan. Derzeit
würden zwölf Länder in Europa den deutschen Listenpreis direkt zur
Bildung der Preise heranziehen. Weltweit täten dies viel mehr
Staaten: Kanada, Taiwan, Japan, Ägypten oder Israel. Wenn in
Deutschland verhandelte Rabatte öffentlich wären, würde jeder
eingeräumte Euro-Rabatt eine internationale Hebelwirkung entwickeln
und die Verhandlungsspielräume für den nationalen Markt minimieren.
Kein anderes Land in Europa käme auf die Idee, Rabatte oder
Rückzahlungen zu veröffentlichen. Industriepoltisch wäre dies
Wahnsinn. "Die GKV sollte sich darüber bewusst sein, dass die
Vertraulichkeit eben auch für sie besser ist. In einer Situation, in
der ich den angebotenen Rabatt nicht veröffentlichen muss und in der
er nicht Grundlage für weltweite Preisreduzierung ist, kann ich als
Unternehmen der GKV einen höheren Rabatt anbieten und dies käme durch
geringere Ausgaben der Kassen unmittelbar den Versicherten zugute.
Und zudem gilt: vertraulich ist nicht geheim. Alle Institutionen, die
in Deutschland zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben den
Erstattungspreis kennen müssen, sollen und müssen Zugang zu diesem
haben", so Wegener.
Für den gesamten Bereich der pharmazeutischen Industrie forderte
der BPI erneut die Begründung ein, warum das Preismoratorium und die
erhöhten Zwangsabschläge noch immer Bestand hätten. "Sie wurden in
einer Zeit eingeführt, als wir mit elf Milliarden Euro Defizit bei
den Krankenkassen rechneten, jetzt haben wir 20 Milliarden
Überschuss. Hier muss der Minister endlich die Berechnungsgrundlagen
offen legen", forderte der Vorstandsvorsitzende. "Mit liberaler
Beliebigkeit muss Schluss sein!".
Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel.: 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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Datum: 12.06.2012 - 13:25 Uhr
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