Neue OZ: Kommentar zu Energie / Atom
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Schon gleich nach dem abrupten Atomausstieg hatten RWE und Eon
eine Klage in Aussicht gestellt. Jetzt steht erstmals eine
Schadenersatzsumme im Raum: rund 15 Milliarden Euro. Sollte das
Verfassungsgericht den Energiekonzernen recht geben, wäre das ein
herber Schlag für den Steuerzahler, und eine schallende Ohrfeige für
die schwarz-gelbe Bundesregierung.
Das Verfahren wird sich um die Frage drehen, ob die
Merkel-Regierung durch ihre 180-Grad-Wende infolge der japanischen
Atomkatastrophe faktisch eine kalte Enteignung betrieben hat. Oder
stellten die zivilen deutschen Nuklearanlagen ein so großes
Sicherheitsrisiko dar, dass ein solcher Eingriff in die
Eigentumsrechte von Unternehmen gerechtfertigt ist? Dies wird die
Bundesregierung in Karlsruhe beweisen müssen. Dass die Katastrophe
von Fukushima dafür allein ausreicht, darf bezweifelt werden.
Schließlich gilt Deutschland nicht als Risiko-Erdbebengebiet.
Die Ironie der Geschichte ist gleichwohl erstaunlich. Erst brach
Schwarz-Gelb mit der Laufzeitverlängerung den rot-grünen
Atomausstiegskonsens. Dann verhängt dieselbe Regierung eine rasante
Energiewende und machte dabei den handwerklichen Fehler, die
Energiekonzerne nicht einmal mit einzubeziehen. Die damalige
Schröder-Regierung war schlauer: Sie begegnete der Gefahr einer
Schadenersatzklage, indem sie die Konzerne mit ins Boot holte.
Bitter, wie unprofessionell Merkels Energiepolitik ist.
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Datum: 13.06.2012 - 22:00 Uhr
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